Die 2019 wegen Qualitäts- und Versorgungsproblemen abgeschafften Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung sollen zurückkehren. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 7. Oktober 2026 spricht sich der Deutsche Industrieverband Spectaris gegen die im Änderungsantrag zur Notfallreform vorgesehene Wiedereinführung aus.
Nach Auffassung des Verbands lässt sich die Hilfsmittelversorgung nicht auf die Abgabe eines Produkts reduzieren. Beratung, individuelle Anpassung, Einweisung, Nachbetreuung, Wartung, Notdienst und eine kurzfristige Ersatzversorgung seien wesentliche Bestandteile. Insbesondere bei komplexen Versorgungen benötigten Patientinnen und Patienten verlässliche, wohnortnahe Strukturen und eine persönliche Betreuung. Diese Leistungen könnten durch pauschale Ausschreibungen nicht ausreichend abgebildet werden.
„Was 2019 nicht funktioniert hat, funktioniert auch künftig nicht. Zusätzlicher Preisdruck durch Ausschreibungen gefährdet die wohnortnahe Versorgung“, sagt Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik bei Spectaris.
Schutzmechanismen aus Verbandssicht unzureichend
Die im Änderungsantrag vorgesehenen Schutzmechanismen reichen nach Einschätzung von Spectaris nicht aus, um die Versorgungsqualität dauerhaft zu sichern. Unbestimmte Rechtsbegriffe eröffneten den Krankenkassen große Auslegungsspielräume. Empfehlungen zur Ausschreibungseignung könnten verbindliche gesetzliche Grenzen nicht ersetzen. Auch eine Gewichtung der Qualität mit mindestens 50 Prozent verhindere nicht, dass letztlich der Preis über den Zuschlag entscheide.
Kleine und mittelständische Leistungserbringer wären laut Verband in komplexen Vergabeverfahren strukturell benachteiligt. Gleichzeitig könnten Anbieter- oder Hilfsmittelwechsel neue Einweisungen und Umgewöhnungen erforderlich machen, bestehende Versorgungsprozesse unterbrechen und Risiken durch Fehlanwendungen mit sich bringen.
Auch die erwarteten Einsparungen von 75 Millionen Euro stellt Spectaris infrage. Bürokratie-, Verfahrens-, Umstellungs- und Folgekosten könnten die Einsparungen erheblich verringern oder vollständig aufzehren. Der Verband fordert daher, auf die Wiedereinführung der Ausschreibungen zu verzichten.
Als akzeptabel bewertet Spectaris ausschließlich die vereinfachte administrative Umsetzung des dreiprozentigen Abschlags auf die Vertragspreise für 2027 und 2028. Die pauschale Rechnungskürzung durch die Krankenkassen reduziere zwar den Abrechnungsaufwand, ändere jedoch nichts an der wirtschaftlichen Belastung der Hilfsmittelbranche. Diese Regelung könne unabhängig von der Ausschreibungsfrage beibehalten werden.