Nun sagt die Politik, man beschränke sich bewusst auf „stark standardisierte Hilfsmittel“, um genau dieses Chaos zu verhindern. Ist das kein gangbarer Kompromiss?
Anja Faber-Drygala: Nein, und das sagt nicht nur die Hilfsmittelbranche, sondern das untermauert auch der Bundesrechnungshof (BRH) in seinen umfassenden Prüfberichten. Der BRH stellte unmissverständlich fest, dass sich überhaupt nur rund 23 % des Hilfsmittelmarktes – also reine Massenprodukte – theoretisch für Ausschreibungen eignen; für 77 % ist das Instrument schlicht unzweckmäßig.
Doch selbst in diesem Standardsegment (wie bei Inkontinenzhilfen) haben die praktischen Erfahrungen vor der Abschaffung der Ausschreibungsoption im Jahr 2019 gezeigt, dass billige Verträge durch minderwertige Produkte erkauft wurden. Patienten wurden systematisch in hohe private Aufzahlungen gedrängt, um eine menschenwürdige Versorgung zu erhalten – eine reine Kostenverschiebung auf die Versicherten. Der BRH betont zudem in seinen Berichten vom 11. April 2022 und 7. Juni 2023 den immensen administrativen Kontrollaufwand. Weiche Kriterien wie Beratungsqualität oder Erreichbarkeit sind im Alltag nur mit einem riesigen Prüfapparat messbar. Diese Bürokratie zehrt jeden vermeintlichen Preisvorteil vollständig auf.
Warum ist der Zeitpunkt dieser Reform im Herbst 2026 besonders kritisch?
Anja Faber-Drygala: Weil die Wiedereinführung zeitlich exakt mit der umfassenden Vergaberechtsreform (Vergaberechts-Transformationspaket) der Bundesregierung zusammenfällt. Weder Krankenkassen noch Bieter besitzen hierzu erprobte Praxiserfahrungen. Wenn in diese volatile Umbruchphase hochkomplexe Hilfsmitteltender hineingeworfen werden, führt das zum perfekten Sturm.
Internationale Großkonzerne kompensieren das über spezialisierte Rechtsabteilungen. Inhabergeführte, regionale Sanitätshäuser oder Homecare-Betriebe können zehntausende Euro für hochspezialisierte Vergaberechtskanzleien weder finanziell noch personell aufbringen. Der ortsnahe Mittelstand wird durch diesen bürokratischen Overkill faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das führt zu einer rasanten Marktkonzentration. Wenn diese Betriebe erst einmal Personal, Fahrzeuge und Fachkompetenz abbauen oder ganz ausscheiden, gehen wertvolle Ausweichkapazitäten verloren. Die Versorgung verliert ihre Resilienz, und mangels Wettbewerb steigen die Preise in den Folgejahren dramatisch an.
Wenn Ausschreibungen der falsche Weg sind – wie lassen sich dann die Kosten im System effizient steuern, ohne die ambulante Versorgung zu gefährden?
Anja Faber-Drygala: Der beste und effektivste Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsmechanismus ist bereits im System angelegt: Es ist die Wahlfreiheit der Versicherten in Kombination mit offenen Beitrittsverträgen. Bei offenen Verträgen gelten einheitliche, fair verhandelte Konditionen. Der Wettbewerb findet dort statt, wo er hingehört: im Versorgungsalltag. Die Leistungserbringer müssen fortlaufend um Versicherte und Zuweiser kämpfen – und zwar über Qualität, Schnelligkeit, Beratung und Zuverlässigkeit. Wer unzufrieden ist, wechselt den Anbieter. Das diszipliniert den Markt kontinuierlich, ganz ohne staatliches Kontrollregime.
Eine moderne Kostensteuerung sollte nicht die billigste isolierte Einzelleistung suchen, sondern den wirtschaftlichsten Gesamtversorgungspfad im Blick haben. Wenn wir die von der Bundesregierung vorangetriebene Ambulantisierung – also die Verlagerung von Klinikbehandlungen in den häuslichen Raum – ernst nehmen wollen, brauchen wir schnelle, dezentrale Strukturen. Nachhaltige Einsparpotenziale liegen in der Reduzierung von Reibungsverlusten:
- Vereinheitlichung: Weniger bürokratische Insellösungen und unterschiedliche Vertragslogiken zwischen den Krankenkassen.
- Digitalisierung: Schlanke, digitale Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse, beispielsweise durch eine konsequente, sektorenübergreifende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Transparenz: Vermeidung von Doppelversorgungen durch verbesserte Schnittstellenkoordination.
Bevor der Gesetzgeber voreilig den § 127 SGB V anfasst und die Ausschreibungsoption wieder einführt, fordern wir eine lückenlose und belastbare Folgenabschätzung. Es darf kein Gesetz verabschiedet werden, das kurzfristig Scheineinsparungen auf der Kostenstelle „Hilfsmittel“ vorgaukelt, aber die Folgekosten durch verzögerte Entlassungen, blockierte Klinikbetten und zerstörte mittelständische Strukturen im Gesamtsystem explodieren lässt. Wirtschaftlichkeit darf niemals am Stückpreis eines Hilfsmittels enden.