Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung die Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung beschlossen. Das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) kritisiert, dass die Regelung über einen fachfremden Änderungsantrag in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde.
In einem Schreiben an die Landesregierungen fordert WvD: „Wir fordern die Länder auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Wiedereinführung der Hilfsmittelausschreibungen zu verhindern.“
Das Bündnis vertritt Spitzenverbände und Zusammenschlüsse von Leistungserbringern aus Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare. Nach eigenen Angaben sichern mehr als 8.000 Leistungserbringer mit über 120.000 Beschäftigten bundesweit eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe und individuelle Hilfsmittelversorgung.
Die Möglichkeit von Hilfsmittelausschreibungen war 2019 nach erheblichen Qualitätsproblemen abgeschafft worden. WvD verweist darauf, dass bereits der Bundesrechnungshof Defizite des früheren Systems aufgezeigt habe. Auch die Bundesregierung habe 2024 begrenzte Einsparwirkungen sowie mögliche Risiken für die Versorgungsqualität eingeräumt.
Fehlende Kontrollen und Sanktionen kritisiert
Kritik übt WvD insbesondere daran, dass die Krankenkassen künftig selbst entscheiden sollen, ob eine Ausschreibung wirtschaftlich und qualitativ zweckmäßig ist. Unabhängige Qualitätskontrollen und verbindliche Sanktionen bei schwerwiegenden Versorgungsmängeln seien dagegen nicht vorgesehen. Das Bündnis sieht darin einen Interessenkonflikt zulasten der Versicherten.
Ausschreibungen könnten den Kreis der versorgungsberechtigten Betriebe begrenzen und gewachsene regionale Versorgungsbeziehungen aufbrechen. Besonders für Menschen mit schweren Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder dauerhaftem Pflegebedarf seien verlässliche Ansprechpartner, individuelle Anpassungen und eine kontinuierliche Betreuung unverzichtbar. Auch Krankenhausentlassungen, ambulante Rehabilitation und häusliche Pflege seien auf funktionierende Versorgungsnetze angewiesen.
Auf bestehende Defizite verweist laut WvD auch der Rehacare Report 2026. Von 1.527 befragten Hilfsmittelnutzenden hätten 72 Prozent belastende Wartezeiten bei Reparaturen oder Ersatzversorgungen erlebt. 61 Prozent sähen ihre Wahlmöglichkeiten durch wirtschaftliche Vorgaben eingeschränkt, 54 Prozent berichteten von nicht bedarfsgerechten Versorgungen, weil passende Alternativen nicht genehmigt worden seien.
WvD begrüßt, dass die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk öffentlich Kritik an den Ausschreibungen geäußert und eine gesetzliche Anpassung angekündigt hat. Sollte die Ausschreibungsmöglichkeit dennoch bestehen bleiben, fordert das Bündnis zumindest den verbindlichen Ausschluss individueller und beratungsintensiver Versorgungen. Zudem müssten Wahlmöglichkeiten, Versorgungskontinuität, unabhängige Qualitätskontrollen und wirksame Sanktionen gesetzlich abgesichert werden.