Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) lehnt die aktuell diskutierten Vorschläge zur Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich entschieden ab. „Ausschreibungen im sensiblen Bereich der Hilfsmittelversorgungen sind bereits in der Vergangenheit krachend gescheitert. Sie sind keine Option für die Zukunft. Sie führen nachweislich zu einer Verschlechterung der Patienten-Versorgung mit Hilfsmitteln, ohne Ausgaben zu reduzieren. Im Gegenteil: Schlechte Versorgungen führen zu steigenden Folgekosten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die aktuellen Regierungspläne in einer Mitteilung.
Zudem sei die mittelständisch geprägte Hilfsmittel-Branche bereits mit dem pauschalen Preisabschlag von 3 Prozent auf bestehende Vergütungsvereinbarungen für Hilfsmittel in den Jahren 2027 und 2028 belastet, ohne dass es bislang Fortschritte bei Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachungen gebe.
Die Ausschreibungen beispielsweise im sensiblen Bereich der Inkontinenz- oder Stoma-Versorgungen hätten in der Vergangenheit zu Qualitätseinbußen und Versorgungsschäden durch das Billigstbieterprinzip geführt. Weitere negative Auswirkungen seien regionale Versorgungslücken sowie eine eingeschränkte Wahlfreiheit der Versicherten gewesen. Insbesondere bei Hilfsmittel-Versorgungen von multimorbiden Patienten sei es zu Verzögerungen gekommen. „Diese Probleme führten 2019 zur gesetzlichen Abschaffung der Hilfsmittel-Ausschreibungen. Das war richtig so – und muss auch so bleiben“, so Möll.
Der BVMed verweist zudem darauf, dass die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für medizinische Hilfsmittel wie Inkontinenz- und Stomaprodukte oder Rollstühle in den letzten Jahren trotz der demografischen Entwicklung moderat und unterdurchschnittlich gestiegen sind.
Im Unterschied zu anderen Leistungsbereichen gab es bei den Hilfsmittelverträgen keine jährliche Anpassung an generelle Kostensteigerungen. Durch diese Kontinuität der Verträge im Hilfsmittelbereich habe es grundsätzlich seit Jahren keine Preisanpassungen gegeben. Allein die fehlende Anpassung an die allgemeine Preis- und Grundlohnentwicklung führe dazu, dass Nachlässe für die GKV im zweistelligen Prozentbereich entstehen.
Das Fazit des BVMed: „Die Überlegungen zur Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bedeuten: Sparen zu Lasten der Versicherten und der Versorgungsqualität. Das ist in der Vergangenheit schon gescheitert – und darf keine Option für die Zukunft sein.“