Eine Formulierungshilfe zur Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen soll dem Vernehmen nach am 4. November 2026 im Bundeskabinett diskutiert werden. Der BVMed lehnt das Vorhaben ab und verweist auf zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen für die Medizintechnikbranche.
„Eine solche Steuer würde zusätzlich finanzielle und administrative Belastungen bedeuten, ohne dass ein entsprechender zusätzlicher ökologischer Nutzen erkennbar ist. Die entstehenden Mehrkosten würden letztlich auch das ohnehin finanziell stark beanspruchte Gesundheitswesen treffen“, erklärt BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Jenny Blum.
Verpackungen erfüllen bei Medizinprodukten wesentliche Funktionen für den Produktschutz, die Hygiene und die Aufrechterhaltung der Sterilität. Die Auswahl oder Veränderung von Verpackungsmaterialien könne deshalb nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen oder ökologischen Kriterien erfolgen. Maßgeblich seien auch die jeweiligen Produkt- und Anwendungsanforderungen sowie die Patienten- und Versorgungssicherheit.
Zusätzliche Belastung für reguliertes System
Eine weitere Herausforderung sieht der BVMed in der Abgrenzung zwischen Verpackungen und funktionalen Bestandteilen von Medizinprodukten. Zudem träfe die geplante Steuer auf ein bereits umfassend reguliertes System der erweiterten Herstellerverantwortung. Neben der zusätzlichen finanziellen Belastung desselben Verpackungs- und Abfallstroms drohten weitere Erfassungs- und Dokumentationspflichten. Diese kämen zu den bestehenden Anforderungen aus der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hinzu.
Der Verband warnt außerdem vor Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine nationale Sonderbelastung könnte inländische Produktionsstandorte gegenüber Wertschöpfungsschritten im europäischen Ausland benachteiligen und Anreize für Verlagerungen schaffen.
Der BVMed fordert daher, auf die Einführung der Steuer zu verzichten und stattdessen bestehende Instrumente zur Förderung der Kreislaufwirtschaft praxistauglich weiterzuentwickeln. „Dabei müssen die besonderen Anforderungen an Medizinprodukteverpackungen sowie die Patienten- und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden“, betont Blum.