Konkret geht es dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) um eine schnellere Einführung der elektronischen Verordnung für alle sonstigen Leistungserbringer sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der Hilfsmittel- und Implantate-Schnittstelle im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).
„Mit der elektronischen Verordnung entstehen insbesondere in der Hilfsmittelversorgung erhebliche Potenziale zur Prozessvereinfachung und Entbürokratisierung. Eine Pflicht erst ab 2030 würde die Realisierung möglicher Effizienzpotenziale unnötig verzögern und die Ungleichbehandlung der Hilfsmittel-Leistungserbringer gegenüber den Apotheken über Jahre fortschreiben“, argumentiert BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum GeDIG-Gesetzentwurf für eine verbindliche Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung zum 1. Juli 2028 ein – nach dem Anschluss der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur, der zum 1. Oktober 2027 erfolgen soll.
Ein weiteres Anliegen des Verbandes sind Verbesserungen bei der Ausgestaltung der Hilfsmittel- und Implantate-Schnittstelle nach § 374a SGB V. Aufbau, Betrieb und Pflege der Schnittstelle, einschließlich der zusätzlich geforderten Testumgebung, verursachen fortlaufenden personellen, technischen und organisatorischen Aufwand. Diesen Aufwand trägen die Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten vollständig. „Die vorgesehene Pflicht, Daten kostenfrei bereitzustellen, ist deshalb nicht sachgerecht und belastet einseitig die Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten“, kritisiert der BVMed.
Zudem sieht das Digitalgesetz vor, dass der GKV-Spitzenverband die Einzelheiten zur Prüfung der Herstellerpflichten in einer gesonderten Richtlinie festlegt. Mit der Prüfung und Bestätigung durch die Gematik besteht jedoch bereits ein geeigneter und abschließender Nachweis der technischen und betrieblichen Anforderungen. Die öffentliche Aufnahme der Schnittstellen in das BfArM-Verzeichnis sorgt gleichzeitig für Transparenz. „Eine zusätzliche Prüfebene schafft Doppelprüfungen und erheblichen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten und sollte im Sinne des Bürokratieabbaus gestrichen werden“, fordert der BVMed.
„Mehr Mut bei Innovationen“
Der BVMed fordert darüber hinaus mehr Mut zu deutlich umfassenderen strukturellen Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen für zukunftsweisende Innovationen. Beispiele für solche Innovationen sind digitale Zwillinge, KI-gestützte Anwendungen, digitale Versorgungspfade oder smarte Telemonitoring-Lösungen. „In dieser Hinsicht bleibt das Gesetz leider hinter den Erwartungen zurück“, bemängelt Gladkov.