"Das ist natürlich keine leichte Entscheidung, für keinen der Beteiligten", so der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Burghardt von der Kanzlei LTS in Herford in einer Pressemitteilung. "Allerdings ist dieser Schritt unvermeidbar. Wir müssen die Kapazitäten des Unternehmens an der Nachfrage orientieren. Das ist in der Vergangenheit viel zu lange aufgeschoben worden. Ziel muss es sein, in absehbarer Zeit in die Profitabilität zurückzukehren, um das Unternehmen zu erhalten. Dazu ist die Anpassung der Belegschaft ein wichtiger Schritt, gerade auch im Hinblick auf potentielle Investoren."
Meyra Ortopedia hatte im März 2013 Insolvenzantrag gestellt. Die Gehälter der Mitarbeiterwurden bis Ende Mai 2013 durch das Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Durch die Freistellung der Mitarbeiter werde die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens stabilisiert, da die Gehälter der von Freistellung betroffenen Mitarbeiter zunächst die Liquidität nicht weiter belasten. Mögliche Kündigungen könnten erst dann ausgesprochen werden, wenn mit der Arbeitnehmervertretung ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt worden ist. Ein solcher Interessenausgleich und Sozialplan sei eine wichtige Voraussetzung dafür, um Investitionen in die Zukunft des Unternehmens zu ermöglichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Hans-Peter Burghardt hat beim zuständigen Amtsgericht Detmold die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfohlen. Die Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens endete am 31. Mai. Laut Burghardts Gutachten seien die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben. Das Unternehmen sei grundsätzlich in der Lage, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und vorhandene Aufträge abzuarbeiten.
Der Gläubigerausschuss koppelte seine Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs nach erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Gewährung eines Massekredits, so der vorläufige Insolvenzverwalter weiter. Die Zustimmung des Gläubigerausschusses zur Fortführung des Geschäftsbetriebs ist gesetzlich notwendig. Das Kreditvolumen belaufe sich auf knapp 900.000 Euro. Der Kredit werde benötigt, um den Geschäftsbetrieb weiter zu stabilisieren. Die beteiligten Banken prüfen jetzt die Gewährung des Massekredits. Mit einer Entscheidung sei innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen.
Die Suche nach einem potentiellen Investor laufe weiter. Hans-Peter Burghardt: "Zahlreiche Interessenten haben sich bereits gemeldet. Dabei handelt es sich sowohl um Unternehmen aus der Branche als auch um potenzielle strategische Investoren. Derzeit prüfen mehr als 30 Interessenten einen Einstieg bei Meyra. Grundlage für diese Entscheidung ist neben der Beurteilung der aktuellen Situation natürlich auch das vom Unternehmen erarbeitete Sanierungskonzept." Parallel könnten sich auch jetzt noch weitere Interessenten an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. "Wir werden nichts unversucht lassen, um die Marke Meyra zu erhalten."