Besonders die Erhöhung des AEP-Abschlags von minus 5 auf minus 11 Prozent wirft aus Sicht des Verbandes grundlegende Fragen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und patientennahen Versorgung auf. Dabei geht es dem VVHC laut einer Mitteilung nicht allein um die Vergütung. Entscheidend sei vielmehr, wie die gestiegenen qualitativen, personellen und organisatorischen Anforderungen unter den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dauerhaft und praxistauglich umgesetzt werden können.
„Wir wollen die Diskussion nicht auf eine reine Vergütungsfrage reduzieren. Entscheidend ist, wie eine Versorgung gestaltet werden kann, die den Anforderungen der Krankenkassen gerecht wird, patientennah und qualitativ hochwertig bleibt sowie für die Leistungserbringer wirtschaftlich tragfähig ist“, erklärt Dennis Giesfeldt, stellvertretender Geschäftsführer des VVHC.
Gleichzeitig bleiben aus Sicht des VVHC zentrale Fragen des Vertrages offen, etwa zur Definition von „therapeutisch erfahrenem“ Personal und zur praktischen Umsetzung der persönlichen Bedarfsermittlung bei bestehender ärztlicher Verordnung. Dabei stelle der VVHC nicht die Qualitätsanforderungen infrage. Sie müssten jedoch eindeutig definiert, praktisch umsetzbar und wirtschaftlich abgesichert sein.
Vor dem Hintergrund der politisch gewollten Ambulantisierung gewinne die Entwicklung zusätzliche Bedeutung. Der Krankenhaus-Report 2026 komme zu dem Ergebnis, dass rund jeder zweite stationäre Krankenhausfall grundsätzlich ambulant versorgt werden könnte.
„Es ist widersprüchlich, einerseits die Ambulantisierung zu fordern und andererseits Strukturen wirtschaftlich unter Druck zu setzen, die genau diese ambulante und häusliche Versorgung seit Jahren mittragen“, so Giesfeldt weiter.
Dialog – aber auf Augenhöhe
Trotz der Kritik setzt der VVHC auf einen konstruktiven Dialog mit der AOK Hessen. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Herausforderungen der Wundversorgung und mögliche Lösungsansätze gemeinsam erörtert. Der VVHC habe dabei seine Bereitschaft erklärt, konkrete Ideen und Konzepte einzubringen. Deutlich wurden aber vor allem die Unterschiede in diesem Gespräch.
„Wir haben unterschiedliche Perspektiven auf die Versorgung. Entscheidend ist, ob es uns gelingt, daraus gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und konkrete Lösungen zu entwickeln“, betont Ralf Rottmann, Vorstandsmitglied des VVHC und Mitglied im Kern- und Verhandlungsteam Wunde. Dafür braucht es aus Sicht des VVHC zunächst eine belastbare Grundlage: gegenseitiges Verständnis und Vertrauen.
Bemerkenswert sei außerdem, dass die AOK Hessen trotz wiederholter Interventionen und Gesprächsangebote des VVHC, auch gegenüber dem AOK-Vorstand, bislang keine weitere Bereitschaft zu einem gemeinsamen Dialog über den neuen Vertrag sowie die Zukunft der Versorgung gezeigt habe.
Der VVHC steht zu seiner Kritik, will aber den Blick nach vorne richten. Der Verband stellt klar, dass die rechtliche Klärung einzelner grundsätzlicher Fragestellungen den laufenden Verfahren vorbehalten bleibt. Unabhängig davon sieht der Verband die Notwendigkeit, gemeinsam über die zukünftige Ausgestaltung der Versorgung zu sprechen.
„Unser Ziel ist es, Vertrauen wieder aufzubauen, unterschiedliche Perspektiven zusammenzuführen und gemeinsam Lösungen für eine zukunftsfähige Wundversorgung zu entwickeln“, so Rottmann weiter.