Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) hat am 16. September 2026 seine jährliche Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main abgehalten. Geschäftsführer Norbert Bertram begrüßte mehr als 130 Teilnehmende aus den Mitgliedsunternehmen. Dem Verband gehören aktuell 176 Unternehmen an. Seit der vergangenen Mitgliederversammlung im September 2025 kamen 27 Unternehmen hinzu, drei schieden aus.
Im Mittelpunkt der Versammlung stand unter anderem der gesetzlich vorgesehene Abschlag von 3 Prozent auf alle Hilfsmittelversorgungen ab dem 1. Januar 2027. Die Mitgliedsunternehmen befürchten neben den finanziellen Auswirkungen zusätzliche bürokratische Hürden, steigende administrative Kosten und uneinheitliche Anforderungen der Krankenkassen.
Der VVHC kritisiert die Einführung des Preisabschlags weiterhin. Sollte die gesetzliche Regelung nicht kurzfristig geändert oder ihre Umsetzung verschoben werden, fordert der Verband ein einheitliches und verwaltungsarmes Verfahren. Dies liege nach Einschätzung des VVHC auch im Interesse der Krankenkassen.
Versorgungsqualität und Digitalisierung im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, wie sich die Qualität der Homecare-Versorgung langfristig sichtbar und messbar machen lässt. Der Anfang 2026 gegründete VVHC-Qualitätsausschuss führt dazu derzeit eine Befragung zur Umsetzung der verbandseigenen Leitbilder durch. Sie soll einen Überblick über den Stand der Versorgungsqualität in den verschiedenen Fachbereichen geben. Die Ergebnisse sollen in die Weiterentwicklung der VVHC-Qualitätsstandards und die weitere Arbeit des Ausschusses einfließen.
Darüber hinaus erörterten die Mitglieder drei strategische Ansätze für die kommenden Jahre. Beim E-Rezept verfolgt der Verband das Ziel, alle Mitgliedsunternehmen rechtzeitig an die Telematikinfrastruktur anzubinden und für den Empfang elektronischer Verordnungen vorzubereiten. Zugleich fordert der VVHC eine frühere Einführung des E-Rezepts für Hilfsmittel, Verbandmittel und bilanzierte Diäten.
Ein weiteres Anliegen ist die gesetzliche und vertragliche Anerkennung des patientenindividuellen Homecare-Therapiemanagements. Nach Auffassung des Verbands müssen pflegetherapeutische Therapieassistenz und Versorgungsmanagement dabei als miteinander verbundene Bestandteile der Versorgung berücksichtigt werden.
Auch die Verhandlungen mit den Krankenkassen sollen intensiviert werden. Ziel sind neue Verträge auf partnerschaftlicher und konstruktiver Grundlage. Neben verlässlichen Rahmenbedingungen und angemessenen Qualitätsstandards sieht der VVHC insbesondere im Abbau von Bürokratie eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung schwerstkranker Patient:innen im häuslichen Umfeld.