Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) schlägt im Zusammenhang mit der ersten Lesung des neuen Gesetzes (GKV-BStabG) im Deutschen Bundestag Alarm. Der Verband teilt die Bedenken des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) und des BVMed: Die geplante pauschale Kürzung von drei Prozent auf alle Hilfsmittelleistungen gefährdet laut einer Mitteilung die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten direkt in ihrem Wohnumfeld. Was als Sparmaßnahme gedacht ist, droht zu einem teuren Bumerang für das gesamte Gesundheitssystem zu werden. Wenn spezialisierte Angebote wegbrechen, sind längere Krankenhausaufenthalte und ein steigender Pflegebedarf die Folge.
Besonders problematisch sei die konkrete Umsetzung des Gesetzes: Die Krankenkassen sollen die drei Prozent einfach von der gesamten Rechnungssumme abziehen. In der Homecare-Versorgung besteht diese Summe jedoch oft aus lebensnotwendigen medizinischen Produkten und Verbrauchsmaterialien, die von den Unternehmen aufgrund der anhaltenden geopolitischen Lage „hochpreisig“ eingekauft werden müssten. Bei der künstlichen Ernährung, der modernen Wundversorgung oder der Infusionstherapie zu Hause machten diese Materialkosten den Hauptteil der Rechnung aus.
Da die Betriebe diese Einkaufspreise für Medizinprodukte nicht einfach senken können, treffe der dreiprozentige Abzug direkt den Kern der Dienstleistung: das extrem beratungsintensive ambulante Homecare-Therapiemanagement. Die Koordination durch spezialisierte Pflegefachkräfte, die Therapieabsprache mit niedergelassenen Ärzten, die Schulung von Angehörigen und die lückenlose Überwachung der Patienten zu Hause könne so nicht mehr gegenfinanziert werden.
Schon heute arbeiteten Homecare-Anbieter mit sehr niedrigen Überschüssen. Nach Abzug aller Material- und Personalkosten bleibe oft nur ein kleiner Rest von drei bis sieben Prozent übrig. Wenn der Staat nun pauschal drei Prozent vom Umsatz abzieht, schrumpft dieser ohnehin knappe Betrag zusammen. Rechnerisch bedeutet dies bei einem typischen Homecare-Betrieb einen Einbruch des operativen Ergebnisses um bis zu 75 Prozent. Viele Anbieter rutschten damit sofort in die roten Zahlen und kämpfen um die nackte Existenz.
Die wirtschaftliche Basis für eine sichere Betreuung schwerkranker Menschen in den eigenen vier Wänden werde damit zerstört. Wenn Versorger Verträge kündigen oder Angebote regional einschränken müssen, trifft das die verletzlichsten Gruppen: Pflegebedürftige, Krebspatienten und chronisch Kranke. Ohne professionelles ambulantes Therapiemanagement und verlässliche Materiallieferungen können Patienten nicht mehr rechtzeitig aus den Kliniken entlassen werden. Es drohen schwere Versorgungslücken und vermeidbare Notfälle. Die kurzfristige Ersparnis im Gesetz führt so langfristig zu massiven Mehrkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Der VVHC appelliert deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an das Bundesgesundheitsministerium, die pauschale 3-Prozent-Kürzung in der Hilfsmittelversorgung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.