Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht ab 2027 einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf Hilfsmittelversorgungen vor. Zugleich sollen Festbeträge künftig den maßgeblichen Ausgangspunkt für Preisverhandlungen bilden. Der Verband befürchtet dadurch Einschränkungen bei Versorgungsangeboten und einen Rückzug spezialisierter Leistungserbringer und Hersteller.
„Noch ist Zeit, gegenzusteuern. Die Politik sollte nicht abwarten, bis Versorgungsstrukturen geschwächt, Angebote eingeschränkt oder spezialisierte Produkte vom Markt verschwunden sind“, fordert Christiana Hennemann von Rehakind. Beratung, Erprobung, Anpassung, Nachsorge und die Herstellung spezialisierter Hilfsmittel blieben trotz der geplanten Kürzung in vollem Umfang notwendig.
Wird das Gesetz bis Ende 2026 verkündet, soll der neue § 127 Abs. 1b SGB V für Hilfsmittelversorgungen nach § 33 SGB V zwischen Januar 2027 und Dezember 2028 einen Abschlag von drei Prozent gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis vorsehen. Bei fortlaufenden oder wiederkehrenden Leistungen soll jede Lieferung als gesonderte Versorgung gelten.
Welche wirtschaftlichen Folgen der Abschlag haben könnte, zeigt eine Musterrechnung von Lars Kieroth, Geschäftsführer des Rehakind-Mitglieds VitalCentrum Hodey. Bei einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro, einem GKV-Anteil von 85 Prozent und einer EBIT-Marge von fünf Prozent würde der Abschlag jährlich 255.000 Euro betragen. Das entspräche 51 Prozent des bisherigen EBIT.
„Beratung, Erprobung, Anpassung, Reparaturen und Nachsorge werden nicht um drei Prozent weniger. Kosten für Personal, Energie, Material, Fläche und Fahrzeuge bleiben – und steigen tendenziell eher. In diesem Rechenbeispiel gehen über zwei Jahre 510.000 Euro verloren – mehr als ein komplettes Jahres-EBIT. Wer diesen Effekt nur als kleine Preisbremse beschreibt, verkennt die betriebswirtschaftliche Realität spezialisierter Versorgung“, erklärt Kieroth.
Kinderhilfsmittel und Nischenprodukte besonders betroffen
Nach Einschätzung von Rehakind könnten vor allem personalintensive Leistungen wie Kinderhilfsmittelversorgungen, Sonderanfertigungen, Hausbesuche und Angebote im ländlichen Raum unter Druck geraten. Bereits heute sehen laut der „HilfsmittelStudie 2026“ der Opta Data Zukunfts-Stiftung 76 Prozent der befragten Fachkräfte ihre betriebliche Existenz durch die aktuelle Vergütungsstruktur gefährdet. Mehr als 30 Prozent der Betriebszeit entfielen demnach auf Bürokratie.
Neben dem Abschlag kritisiert Rehakind die geplante stärkere Bindung von Vertragsverhandlungen und Schiedsverfahren an Festbeträge. Abweichungen sollen regelmäßig um bis zu zehn Prozent, in bestimmten Anpassungs- oder Überprüfungskonstellationen um bis zu 15 Prozent möglich sein. Bei spezialisierten Hilfsmitteln mit kleinen Stückzahlen stünden diesen Preisrahmen jedoch hohe Fixkosten für Entwicklung, regulatorische Nachweise, Dokumentation, Service und Ersatzteile gegenüber.
Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen seien zudem regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen erforderlich. Hilfsmittel müssten auf die Entwicklung, den Alltag sowie die individuellen Fähigkeiten und Ziele des Kindes abgestimmt werden. Verzögerte oder ungeeignete Versorgungen könnten sich nach Darstellung des Verbands auf Selbstständigkeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auswirken.
Auch Familien könnten durch eingeschränkte professionelle Versorgungsstrukturen zusätzlich belastet werden. Daten aus dem Forschungsprojekt PICAR beziffern den krankheitsbezogenen Zeitaufwand von Eltern chronisch erkrankter Kinder im Mittel auf 33,1 Stunden pro Woche. Die Zahlen sind nicht hilfsmittelspezifisch, verdeutlichen laut Rehakind aber die bereits bestehende Belastung.
Der Verband fordert deshalb, hochindividuelle und personalintensive Hilfsmittelversorgungen von Kindern und Jugendlichen vom Abschlag auszunehmen. Zudem müssten Preisrahmen kleine Stückzahlen, Sonderanfertigungen sowie besondere Qualitäts-, Service- und Anpassungsleistungen berücksichtigen. Die Folgen der Neuregelungen – darunter Wartezeiten, längere Versorgungswege, Produktabkündigungen und zusätzliche private Kosten – sollten transparent erfasst werden.
„Die Wirkung des Gesetzes darf nicht erst dann bewertet werden, wenn Produkte abgekündigt, Fachkräfte abgewandert und Versorgungswege länger geworden sind“, so Hennemann. „Nach der politischen Sommerpause muss jetzt gehandelt werden. Bis 2027 kann und muss gesundheitspolitisch nachgebessert werden. Denn für Kinder ist die verlorene Entwicklungszeit nicht nachholbar.“