Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine schnellere Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung. Zudem spricht sich der Verband für vereinfachte Regelungen und bessere Rahmenbedingungen für digitale Innovationen aus.
„Das Digitalgesetz hat gute Ansätze, muss aber bei der Förderung von digitalen Innovationen wie datengestützter Versorgung oder Telemonitoring mutiger vorangehen“, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Innovationen wie digitale Zwillinge, KI-gestützte Anwendungen, digitale Versorgungspfade und ein flächendeckendes Telemonitoring erforderten umfassendere strukturelle Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen.
Die stärkere Anbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Kritik übt der BVMed jedoch am vorgesehenen Zeitplan für die elektronische Hilfsmittelverordnung. „Das Zieljahr 2030 wird der Dringlichkeit einer konsequenten Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nicht gerecht“, heißt es in der Stellungnahme.
Eine frühere Einführung soll nach Ansicht des Verbandes einen durchgängigen digitalen Prozess von der Verordnung über die Versorgung bis zur Abrechnung und Erstattung ermöglichen. Darüber hinaus fordert der BVMed entsprechende Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer.
Zusätzliche Pflichten für Hersteller vermeiden
Nachbesserungsbedarf sieht der BVMed auch bei den geplanten Änderungen des § 374a SGB V zu Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten. Die vorgesehenen Vorgaben gingen über eine praxistaugliche Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen hinaus und führten zu zusätzlichen Pflichten, Kosten und Prüfverfahren für Hersteller. Gleichzeitig seien zentrale technische Fragen ungeklärt und ein konkreter Mehrwert für die Versorgung nicht erkennbar. Der Verband fordert deshalb eine Rückkehr zur ursprünglichen Fassung und die Streichung des neuen Absatzes 6.
Auch den deutschen Sonderweg bei Cloud-Diensten nach § 393 SGB V kritisiert der BVMed. Europaweit tätige Unternehmen sollten nicht weiterhin unterschiedliche nationale Zertifikate vorhalten müssen, die gegenseitig nicht anerkannt werden.
Für ein innovationsfreundlicheres Digitalgesetz schlägt der Verband Maßnahmen in vier Bereichen vor: Daten sollen besser verfügbar gemacht und der Marktzugang für digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko erleichtert werden. Zudem soll Telemonitoring zu einem smarten Monitoring weiterentwickelt werden. Für digitale Versorgungspfade fordert der BVMed darüber hinaus eigene Verfahren zur Zulassung und Nutzenbewertung.