Die Rehavital Gesundheitsservice GmbH hat sich klar gegen die im aktuellen GWQ-Report formulierten Forderungen nach einer Rückkehr zu Ausschreibungen positioniert. Unterstützung erhalten diese Forderungen auch vom GKV-Spitzenverband sowie einzelnen Krankenkassen. Aus Sicht von Rehavital fehlt dem Bericht jedoch eine tragfähige Grundlage: Er analysiere ausschließlich Ausgaben- und Abrechnungsdaten, ohne Aussagen zur Versorgungsqualität, Patientensicherheit oder konkreten Versorgungsergebnissen zu treffen.
Zwar könnten Ausgabenzahlen auf möglichen Handlungsbedarf hinweisen, sie lieferten jedoch keine Antwort auf die Frage nach geeigneten Steuerungsinstrumenten. Zentrale Aspekte wie die rechtzeitige Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, Qualität von Beratung, Anpassung und Nachsorge oder mögliche Versorgungsabbrüche blieben unberücksichtigt. Ohne diese Informationen seien keine seriösen Rückschlüsse auf geeignete Versorgungsmodelle möglich.
„Wer Ausschreibungen als Weiterentwicklung verkauft, verklärt ein Instrument, das der Gesetzgeber aus guten Gründen abgeschafft hat. Ein neues Etikett macht aus einem Rückschritt keinen Fortschritt“, erklärt Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Rehavital Gesundheitsservice GmbH und Geschäftsführer der Stolle Gruppe.
Versorgungsqualität nicht messbar durch Abrechnungsdaten
Kritisch bewertet Rehavital auch den im Report verwendeten Begriff der „qualitätsorientierten Ausschreibungen“. Dabei handele es sich faktisch um die Wiedereinführung eines Vergabemodells, das bereits 2019 abgeschafft wurde. Der Zusatz „qualitätsorientiert“ ändere nichts an den grundsätzlichen Schwächen dieses Instruments, da sich Versorgungsqualität erst im praktischen Alltag zeige und nicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens.
Auch der Fokus auf stärkere Kontrolle durch Krankenkassen greife aus Sicht des Unternehmens zu kurz. Diese könne zwar Fehlverhalten aufdecken, verbessere jedoch weder die Passgenauigkeit von Hilfsmitteln noch die Lieferfähigkeit oder die Qualität von Beratung und Nachsorge. „Hilfsmittelversorgung lässt sich nicht auf Abrechnungsdaten reduzieren. Entscheidend ist, ob ein Hilfsmittel passt, rechtzeitig verfügbar ist und den Menschen im Alltag hilft. Das kann keine Ausgabenstatistik beantworten“, so Möller.
Darüber hinaus kritisiert Rehavital die Interpretation sinkender Durchschnittsausgaben als Erfolg der Preissteuerung. Diese Kennzahl gebe keinen Aufschluss darüber, ob Versicherte tatsächlich eine medizinisch notwendige und qualitativ gesicherte Versorgung erhalten. Wenn notwendige Leistungen zum Festbetrag nicht verfügbar seien und Versicherte zusätzliche Kosten tragen müssten, werde der Sachleistungsanspruch nicht erfüllt.
Statt einer Rückkehr zu Ausschreibungen fordert Rehavital gezielte Reformen zur Verbesserung der Versorgung. Dazu zählen insbesondere mehr Zeit für Bedarfsermittlung, Beratung, Anpassung und Nachsorge. Weitere bürokratische Verfahren und Kontrollmechanismen ohne nachweislichen Nutzen für die Versorgungsqualität lehnt das Unternehmen hingegen ab.