Kliniken in Deutschland und in der Schweiz halten die Vorgaben für Mindestmengen nicht konsequent ein. Das geht laut einer Mitteilung aus einem Report zum Einsatz von Mindestmengen bei stationären Eingriffen hervor, den die Barmer und der schweizerische Krankenversicherer Helsana publiziert haben. So wurden in Deutschland im Jahr 2018 an 4.300 Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern Operationen vorgenommen, welche die Mindestmengen zu diesen Eingriffen nicht erfüllten. Je nach Eingriff entspricht dies zwischen zwei und 15 Prozent der Patientinnen und Patienten. In der Schweiz waren 5.200 Patientinnen und Patienten betroffen und damit je nach Eingriff bis zu 27 Prozent. Barmer und Helsana fordern daher, dass die Überprüfung der Auflagen zu Mindestmengen in beiden Ländern verbessert werden sollte.
Anhand der Versorgung mit Knieendoprothesen (Knie-TEP) untersuchten die Versicherer, wie sich die in beiden Ländern festgesetzten Mindestmengen auf die Ergebnisqualität auswirken. In Deutschland liegt diese Grenze bei 50, in der Schweiz je nach Kanton bei null bis 50. Die Kennzahlen zu Qualität und Effizienz zeigten deutliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Fallzahlen pro Krankenhaus. Liegedauer und Kosten der Knie-TEP sowie Folgekosten seien niedriger, je mehr Fälle erbracht werden. Dies gelte auch für patientenorientierte Outcomes wie die kniespezifische Rehospitalisationsrate.
Allerdings wurden nur wenige Eingriffe in Krankenhäusern vorgenommen, die weniger als 50 Fälle im Jahr verzeichneten. In Deutschland traf dies auf zwei Prozent der Eingriffe zu, in der Schweiz auf 3,3 Prozent. Nach Ansicht von Helsana und Barmer sollten die zuständigen Gremien die Mindestmengen für Knie-TEP höher ansetzen, um bessere Ergebnisse und niedrigere Kosten zu erzielen.
Der Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Ergebnisqualität sei für komplexe chirurgische Eingriffe wissenschaftlich belegt. Gleichwohl wurden Mindestmengen für Operationen in beiden Ländern bisher nur für einen geringen Teil der Krankenhausleistungen vereinbart. In der Schweiz liegt der Kostenanteil der Behandlungen mit Mindestmengenvorgabe bei 18 Prozent, in Deutschland liegt er unter drei Prozent.