Eine Ausschreibung von individuell gefertigten Hilfsmitteln oder solchen mit hohem Dienstleistungsanteil bei der Anpassung ist nun endlich ein klarer Riegel vorgeschoben, kommentiert der BIV-OT das soeben verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). Betriebe müssten nicht mehr um ihren Marktzugang bangen, und den Preiskämpfen zu Lasten der Patienten sei ein Ende gesetzt. Ebenso begrüßt der BIV-OT die Implementierung von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen, die keine individuelle Anpassung des Hilfsmittels an den Patienten erfordern. Auch hier sei der Preis nicht mehr das Maß aller Dinge und die Qualität als Entscheidungskriterium in den Versorgungsprozess zurückgekehrt. „Endlich wurde auch vom Gesetzgeber erkannt, wie wichtig die Qualität der Patientenversorgung ist und wie viel hier in den letzten Jahren aus dem Ruder gelaufen ist", sagt BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz.
Ebenfalls positiv bewertet der BIV-OT die Verpflichtung des Gesetzgebers zu einer zeitnahen Aktualisierung und kontinuierlichen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Hier kommt es nun „in Zukunft darauf an, dass in dem Prozess künftig auch die Leistungserbringer in die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses einbezogen werden und eine entsprechend zukunftsfähige Struktur des Verzeichnisses gemeinsam entwickelt wird".
Die mit dem HHVG erfolgte klare Auskunft über die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Beauftragung externer Prüfer der Hilfsmittelversorgung werde vom BIV-OT ebenfalls begrüßt. Externe Hilfsmittelberater könnten damit nicht mehr ohne die entsprechende Legitimation und Kompetenz in die Versorgung eingreifen.
Wille in die Praxis umsetzen
„Es ist erforderlich, dass der nun in Gesetzesform fixierte politische Wille auch in der Praxis umgesetzt wird. Hierzu ist es unerlässlich, dass künftig das Know-how derjenigen eingebunden wird, die die nachgewiesene Fachexpertise in der Hilfsmittelversorgung auf der Basis von Ausbildung und praktischer Versorgung vorhalten. Für die Erarbeitung von Qualitätskriterien zur Kontrolle von Ausschreibungen und Verträgen gilt dies ebenso wie für die Neustrukturierung und Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses ", betont Lotz.