Wie viel Wettbewerb steckt im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes? So lautete eine der zentralen Fragen beim Diskussionsforum des Bundesverbands Managed Care (BMC) am 10. November in Berlin. Unter dem Titel "Wie viel Reformkraft steckt im VSG: Neue Optionen durch Innovationsfonds und ‘besondere Versorgung’?" diskutierten Vertreter von Kassen, Leistungserbringern und Industrie mit BMG-Abteilungsleiter Dr. Ulrich Orlowski über den Innovationsfonds, die neuen Selektivvertragsregelungen und die Veränderungen ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen.
"Der Innovationsfonds ist eine echte Chance, neue Impulse für die Reform der Versorgungsstrukturen zu setzen", freute sich Prof. Dr. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des BMC. Dessen Einrichtung habe der BMC seit langem gefordert. Aber: "Damit über die Förderanträge jedoch nach sachlichen statt nach politischen Kriterien entschieden wird, wäre eine größere Unabhängigkeit des Innovationsausschuss von seinem Träger, dem G-BA, sinnvoll", so Amelung weiter.
Auch Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK und Vorstandsmitglied des BMC, sah die Stimmgewichtung und Zusammensetzung des Innovationsausschusses mit Sorge: "Um die Unabhängigkeit zu unterstreichen, wäre eine breitere Aufstellung des Innovationsausschuss zu empfehlen, etwa durch Einbeziehung von Wissenschaftlern, Patientenvertretern oder auch dem Wissenschaftsministerium." Aus Sicht des BMC wäre zudem eine weniger restriktive Einschränkung der antragsberechtigten Akteure wünschenswert. So sollten etwa auch Unternehmen, wie Managementgesellschaften, als mögliche Antragssteller ergänzt werden.
Als kontrovers entpuppte sich im Laufe der Diskussion die Vorgabe des Gesetzesentwurfs, dass nur Projekte mit "Potenzial für die Überführung in die Regelversorgung" zu fördern sind. Hier benötige man eine Klarstellung, dass damit kein Zwang zur kollektivvertraglichen Ausgestaltung gemeint sei, waren sich die Teilnehmer weitgehend einig.
BMC fordert Handlungsspielräume erweitern bei § 140a SGB V
Der wettbewerbliche Handlungsspielraum spielte auch eine zentrale Rolle in der Diskussion um die "Besondere Versorgung" im neu verfassten § 140a SGB V: "Der Wegfall der präventiven Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei der Aufsicht setzt genau das richtige Signal", bekräftigte BMC-Vorstandsmitglied Ralph Lägel. Jetzt müsse nur sichergestellt werden, dass sich die Wirtschaftlichkeitsvorgaben für die Projekte des Innovationsfonds und die § 140a-Verträge nicht kannibalisieren. Anregungen zur Erweiterungen der Handlungsspielräume wurden dem Bundesministerium für Gesundheit auch hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Akteure mitgegeben: "Geeignete Vertragspartner für die ‘besondere Versorgung’ wären beispielsweise auch die Träger von Rehabilitationsmaßnahmen und andere soziale Träger", betonte Franz Knieps, BMC-Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.
Das Fazit für das GKV-VSG fiel insgesamt weitestgehend positiv aus: "Es werden die richtigen Themen mit den richtigen Lösungsansätzen angegangen", schlussfolgerte Amelung. "Jetzt gilt es die Lösungsansätze so auszugestalten, dass diese auch wirksam werden."