Dank des medizinischen Fortschritts lassen sich immer mehr Krankheiten ambulant behandeln. Das dürfe laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) jedoch nicht dazu führen, dass unverzichtbare Kompetenzen im stationären Sektor abgebaut werden. Davor warnt die DDG angesichts der Diskussionen um einen Umbau der Kliniklandschaft unter der nächsten Bundesregierung. In Krankenhäusern findet in weiten Teilen die Aus- und Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte sowie die Behandlung komplexer diabetologischer Fälle statt. Hinzu kommt, dass mittlerweile jeder fünfte Patient, der im Krankenhaus aufgenommen wird, an Diabetes leidet. Jedes Krankenhaus müsse daher eine qualifizierte Betreuung der Menschen mit Diabetes sicherstellen. Das Gegenteil sei derzeit der Fall: Diabetologische Schwerpunkte an Kliniken und diabetologische Fachabteilungen gerieten zunehmend unter Druck, weil sie für Krankenhäuser oft nicht lukrativ seien.
Im Jahr 2019 kamen 18 Prozent der rund 19 Millionen stationär aufgenommenen Fälle mit oder wegen ihrer Diabetes-Erkrankung ins Krankenhaus. Auch wenn der Grund für den Krankenhausaufenthalt nicht unmittelbar die Stoffwechselerkrankung ist, müsse bei Menschen mit Diabetes immer die gesamte Stoffwechselsituation sorgfältig beobachtet und mitbehandelt werden. „Krankenhäuser haben daher die Pflicht, die häufig multimorbiden Diabetes-Patienten interdisziplinär und leitlinienorientiert zu betreuen“, betont Professor Dr. med. Andreas Neu, Präsident der DDG.
DDG bietet Zertifikat als Qualitätsnachweis
Die DDG hat daher vor Jahren ein Zertifikat etabliert, über das sich Kliniken qualifizieren und als für Diabetes-Patienten besonders geeignet ausweisen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie Prozesse, Strukturen und Expertisen vorweisen, die nachweislich eine qualitätsgesicherte Diabetes-Versorgung ermöglichen. Rund 100 Einrichtungen haben bislang dieses Zertifikat erworben. Angesichts der hohen Patientenzahlen müssten jedoch alle Akutkrankenhäuser diese Qualitätsindikatoren zur Versorgung von Menschen mit Diabetes vorhalten.
„Um die Sicherheit der Diabetes-Patienten im Krankenhaus zu erhöhen, sollten die Einrichtungen, die diese nicht vorweisen können, entsprechende Abschläge im Vergütungssystem erhalten.“
DDG-Pressesprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz
Derzeit würden jedoch die Fachabteilungen für Diabetologie in den Krankenhäusern durch das Vergütungssystem der Diagnosis Related Groups (DRG) benachteiligt. Die Fallpauschalen für aufwändige Eingriffe seien für Kliniken deutlich attraktiver als für diabetologische Maßnahmen, die überwiegend konservativ sind. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass das DRG-Vergütungssystem wichtige, leitlinienbasierte Versorgungsaspekte der Volkskrankheit Diabetes unzureichend abbildet und damit für Kliniken wirtschaftlich unattraktiv macht“, kritisiert Gallwitz. Der Bedarf an stationärer Diabetes-Versorgung müsse bei der Erstellung länderweiter Krankenhaus-Bettenpläne mitberücksichtigt werden.
Werde die Diabetologie weiter aus dem Krankenhausbereich verdrängt, habe das auch für den ambulanten Sektor Folgen: Fehle die stationäre Diabetologie als, fehle auch der Nachwuchs. Während die Zahl der Patienten kontinuierlich steigt, sinkt schon jetzt die Zahl der Diabetologinnen und Diabetologen. „Wenn sich das nicht ändert, wird in der Folge auch die ambulante Versorgung schwer getroffen. Versorgungsdefizite sind dann unvermeidbar“, warnt Dr. med. Dorothea Reichert, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen (BVND).