Die gesetzliche Krankenversicherung kümmert sich jedes Jahr um 30 Millionen Hilfsmittel-Versorgungen für ihre Versicherten. Die Ausgaben dafür sind in den letzten zehn Jahren um fast 60 Prozent auf über 10 Mrd. Euro gestiegen. So leitet der GKV-Spitzenverband in seine Ausführungen ein. Eine weiterhin bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung sei nur mit wirksamen Steuerungsinstrumenten und fairem Wettbewerb möglich.
Um den Weg dorthin zu unterstützen, stellt der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier sechs Forderungen auf:
Ausschreibungen und Festbeträge ermöglichen
Die Hilfsmittelpreise sind laut GKV-Spitzenverband seit dem gesetzlichen Ausschreibungsverbot 2019 „eklatant gestiegen“. Die Versorgung der Versicherten habe das jedoch nicht verbessert, stattdessen fehle seitdem der Wettbewerb unter den Anbietern von Hilfsmitteln. Rechtssicher und praktikabel gestaltete Ausschreibungen seien ein wichtiges Instrument für eine wirtschaftliche Versorgung, das Krankenkassen wieder ermöglicht werden muss. Ebenso könnten Festbeträge ihre positive Wirkung einer oberen Schwelle von Vertragspreisen nicht mehr entfalten. Grund dafür sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die entsprechende Vorschrift müsse daher durch den Gesetzgeber rechtssicher angepasst werden, damit dieses wichtige Instrument wieder greifen könne.
Wettbewerb stärken
Der Wettbewerb auf dem Hilfsmittel-Markt müsse wieder gestärkt werden. Dafür sei es nötig, Einzelvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringenden gleichrangig neben Rahmenverträgen zu ermöglichen – bislang gelten Einzelvereinbarungen als Ausnahme von der Regel. Vertragsinhalte sollten nur den Beteiligten zugänglich gemacht werden dürfen, die einem Vertrag beitreten wollen – die derzeitige Pflicht, Vertragspartner im Internet zu veröffentlichen, behindere den Wettbewerb.
Kartellrecht konsequent anwenden
Auf Seiten der Leistungserbringenden seien zunehmend Kooperationen zu beobachten, die Wettbewerb einschränken oder ganz verhindern. Sie treten als Verhandlungsgemeinschaft auf – in einzelnen Branchen repräsentierten solche Zusammenschlüsse Marktanteile von bis zu 95 Prozent. Dies sei durch gesetzliche Regelungen zu unterbinden, um faire Wettbewerbsbedingungen für Kassen und Leistungserbringende sowie eine Anbietervielfalt für Versicherte zu gewährleisten.
Versicherte fair beraten
Gesetzlich Versicherte können Hilfsmittel wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Die Mehrkosten dafür tragen sie jedoch selbst. Damit Versicherte eine informierte Entscheidung treffen könnten, müssten Leistungserbringende zu mehrkostenfreien Hilfsmittel beraten. Damit möglichst niemand zu teureren Hilfsmitteln gedrängt werde, brauche es Transparenz über die Gründe, warum sich Versicherte für Mehrkosten entscheiden. Diese Informationen sollten die Leistungserbringenden den Kassen zur Verfügung stellen müssen.
Unnötige Bürokratie abbauen
Sowohl Leistungserbringende als auch Krankenkassen würden vom Abbau unnötiger Bürokratie profitieren. Zum Beispiel sollten unangemessene Betreiberpflichten von Hilfsmitteln gestrichen werden, die sowohl für Kassen als auch für Vertragspartner mit enormem Aufwand verbunden sind. Ebenso seien gesetzliche Klarstellungen notwendig, dass im Rahmen der Präqualifizierung die Eignung von Leistungserbringenden nicht im Abstand von 20 Monaten erneut überprüft werden muss.
Mehrwertsteuer senken
Derzeit sind vergleichbare oder sogar identische Hilfsmittel unterschiedlich besteuert. Das sei nicht nachvollziehbar. Es trage zur Ausgabensteigerung im Hilfsmittelbereich bei und führe zu Verzerrungen im Wettbewerb. Eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer für Hilfsmittel von 19 auf 7 Prozent dient der Finanzstabilität in diesem Bereich, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten.
Das Positionspapier können Sie hier herunterladen