Nach der technischen Einführung von digitalen Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik wird die eVerordnung ab sofort auf nahezu alle weiteren Hilfsmittel ausgeweitet. Dazu zählen Produkte aus der Medizintechnik und dem Homecare-Bereich wie Glukosemanagementsysteme in der Diabetes-Therapie, Inhalations- und Atemtherapiegeräte und Inkontinenzartikel. Das teilten die sieben das Projekt tragenden Krankenkassen AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) mit. Sie versichern gemeinsam rund 34 Millionen Menschen in Deutschland. Ausgenommen von der eVerordnung sind damit nur noch Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel.
Gleichzeitig baut das Projekt regionale Schwerpunkte für die Erprobung der eVerordnung auf, unter anderem in Bayern. Weitere Regionen seien in Vorbereitung. Ziel seien stabile Netzwerke von Praxen, Hilfsmittelanbietern und Versicherten, in denen das digitale Angebot das heutige Papierverfahren ersetzt.
Mit der Ausweitung auf weitere Hilfsmittelgruppen werde die eVerordnung Hilfsmittel neben Hausärztinnen, Internisten und Orthopädinnen für weitere Facharztgruppen relevant. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass in den Praxen eine Softwarelösung von Compugroup Medical oder Medisoftware eingesetzt wird.
33 Millionen Hilfsmittel-Verordnungen
Die insgesamt einbezogenen Produktgruppen hatten bei den sieben beteiligten Krankenkassen im Jahr 2025 ein Aufkommen von 33 Millionen Verordnungen. „Mit dem Einbezug nahezu aller Hilfsmittel und dem Start in Modellregionen können wir die eVerordnung mit allen Beteiligten unter Alltagsbedingungen erproben. Auf Basis dieser Erfahrungen entwickeln wir weitere Ideen. So können wir digitale Prozesse noch besser gestalten. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Ein klug gemachtes digitales Verfahren vereinfacht Abläufe, reduziert Fehler und spart Zeit – für Versicherte, Arztpraxen und Leistungserbringer”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, für den Kassenverbund.
Aus Sicht der beteiligten Krankenkassen ist die nächste Projektphase ein konsequenter Schritt. „Die Hilfsmittelversorgung ist komplex und hochrelevant für viele Versicherte. Eine Papierverordnung ist nicht mehr zeitgemäß. Mit der eVerordnung schaffen wir einen durchgängigen digitalen Prozess, der sich an der Versorgungspraxis orientiert und spürbare Erleichterungen für alle Beteiligten bringt“, sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender von BIG direkt gesund. „Unser gemeinsames Ziel ist eine moderne, schnelle und verlässliche Versorgung – unabhängig davon, ob die Hilfsmittel über Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Homecare-Anbieter bereitgestellt werden.“
Das Projekt will frühzeitig eine praxistaugliche Blaupause entwickeln, noch vor der gesetzlich vorgesehenen flächendeckenden Einführung elektronischer Hilfsmittel-Verordnungen.
eVerordnung aufs Smartphone
Versicherte, die am Projekt teilnehmen, erhalten die eVerordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre teilnehmende Ärztin oder Arzt direkt auf ihr Smartphone. Voraussetzung ist die Nutzung der entsprechenden App der eigenen Krankenkasse. Über die App können Versicherte ihre Verordnung digital an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter übermitteln, die als Versorgungspartner der Krankenkasse am Projekt teilnehmen. An der persönlichen Beratung, notwendigen Anpassung und der Abgabe vor Ort soll sich nichts ändern. Diese blieben weiterhin fester Bestandteil der Hilfsmittelversorgung.
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