Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind beliebt – und teuer. Allein für orthopädische Leistungen geben gesetzlich Versicherte jährlich rund 400 Millionen Euro privat aus. Doch der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes kommt bei zwei besonders verbreiteten Maßnahmen zu einem ernüchternden Urteil: Die Bewertung der Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose fällt „negativ“ aus, die Stoßwellentherapie bei Tennisarm und Kalkschulter wird mit „unklar“ eingestuft.
„Die jüngsten Bewertungsergebnisse des IGeL-Monitors zeigen erneut, dass viele IGeL nicht halten, was sie versprechen: Viele Selbstzahlerleistungen schaden mehr als sie nützen“, erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Besonders kritisch sieht er die Aufklärung: „Uns besorgt, dass die Patientinnen und Patienten in den ärztlichen Praxen oftmals nicht über das Schadensrisiko aufgeklärt werden.“
Unzureichende Evidenz, unklare Wirkung – und zu wenig Transparenz
Bei Hyaluronsäure-Injektionen sei das Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse deutlich erhöht – etwa Gelenkentzündungen oder Herzbeschwerden. „Der Schaden überwiegt den Nutzen“, betont Dr. Stefan Lange, Bereichsleiter Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. Die Schmerzreduktion sei so gering, dass sie klinisch nicht von Bedeutung sei.
Auch die Stoßwellentherapie bei Kalkschulter und Tennisarm enttäuscht in der Bewertung. Die wissenschaftliche Datenlage ist laut IGeL-Monitor unzureichend und widersprüchlich – ein klarer Nutzen lässt sich nicht belegen. Die Folge: eine „unklare“ Bewertung für beide Therapien.
Der Medizinische Dienst fordert daher verpflichtende, unabhängige Informationsangebote in allen Praxen – ergänzt durch eine Wartefrist zwischen Beratung und Durchführung. Ziel sei es, so Gronemeyer, „Patientinnen und Patienten eine informierte Entscheidung zu ermöglichen – und nicht eine spontane auf Basis unvollständiger Informationen.“
Seit über zehn Jahren bewertet der IGeL-Monitor evidenzbasiert medizinische Selbstzahlerleistungen. Von 60 untersuchten IGeL fielen 31 mit „(tendenziell) negativ“ durch, 26 wurden mit „unklar“ bewertet. Eine einzige Leistung erhielt bisher kein Label: „positiv“.