Knapp die Hälfte der Versicherten beantragte erst dann Pflegeleistungen, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten bereits erheblich beeinträchtigt waren, wenn also Pflegegrad 2 und höher vorlagen. Schaut man sich die Ergebnisse bei den Erstbegutachtungen an, so erhielt rund ein Drittel der Pflegebedürftigen Pflegegrad 2 (34,5 Prozent). Pflegegrad 3 erhielten 11,7 Prozent. Pflegegrad 4 erhielten 2,7 Prozent und Pflegegrad 5 erhielten 0,9 Prozent. Pflegegrad 1 empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter bei 29 Prozent der Antragstellenden. Bei gut einem Fünftel (21,3 Prozent) kamen sie zu dem Ergebnis, dass zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vorlag.
Die meisten Pflegebedürftigen leben allein oder mit weiteren Personen zu Hause und werden von ihren An- und Zugehörigen versorgt. Dies galt im vergangenen Jahr in gleichem und Maß für pflegebedürftige Frauen (86 Prozent) und pflegebedürftige Männer (89 Prozent). Deutlich unterschiedlicher war die Verteilung bei den alleinlebenden Pflegebedürftigen: Während 44,1 Prozent der pflegebedürftigen Frauen allein lebten, waren es bei den Männern 26,1 Prozent.
In der Pflegebegutachtung sprechen die Gutachter Empfehlungen aus, um die Selbstständigkeit der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Sie empfahlen beispielsweise Heilmittel wie Physiotherapie (37,5 Prozent) oder Ergotherapie (34,0 Prozent). Knapp jede zweite pflegebedürftige Person (43,6 Prozent) bekam in der Erstbegutachtung eine Hilfsmittelempfehlung zum Beispiel für Dusch- und Badehilfen, Gehilfen oder Pflegehilfsmittel.
Vielfältige Gründe für Pflegedürftigkeit
Die meisten Erwachsenen werden im Alter zwischen 75 und 90 Jahren pflegebedürftig – meist aufgrund von demenziellen Erkrankungen oder anderen Alterserkrankungen wie Senilität, Polyarthrosen, Störungen der Mobilität, schwere Herz- und Lungenerkrankungen.
Bei den jüngeren Altersgruppen (18 bis 59 Jahre und 60bis 69 Jahre) erhöhte sich die Anzahl neuer Pflegebedürftiger in den vergangenen Jahren um mehr als 150 Prozent, weil seit der Pflegereform 2017 kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt werden.