Betroffene Patienten erhalten keine ausreichende Anzahl an Kathetern und anderen Hilfsmitteln von den Krankenkassen, weil der tatsächliche Bedarf bisher falsch eingeschätzt wurde. Das ist das Ergebnis einer von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen. Sie untersuchte den objektiven Bedarf an urologischen Hilfsmitteln.
In der Studie wurden an sechs Spezial-Zentren in Deutschland Daten von 767 Patienten mit neurogener Blasenfunktionsstörung erhoben. Beteiligt waren Menschen mit chronischer Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und infantiler Zerebralparese.
Laut Studie entspricht die bisher durch Schätzungen und theoretische Überlegungen ermittelte Versorgung mit Einmalkathetern oder Kondomurinalen nicht dem tatsächlichen Verbrauch, fasst der BVMed ein zentrales Ergebnis zusammen. Teilweise liegt die Anzahl der im Alltag benötigten Hilfsmittel weit über der von den Krankenkassen nach pauschalen Obergrenzen festgelegten und bezahlten Menge.
Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag
In der seit mehr als zehn Jahren geltenden Festlegung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden 150 bis 180 Einmalkatheter für Männer und 31 Kondomurinale als Obergrenze pro Patient im Monat ausgemacht. "Nun liegt erstmals eine studien-basierte Evidenz für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfsmittelbedarfs vor", sagt Dr. Ralf Böthig. Rund 75 Prozent der befragten Patienten verwenden ausschließlich Einmalkatheter. Für sie ermittelte die Studie einen Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag. Am häufigsten brauchen die Befragten sechs Katheter. Fast 29 Prozent der Patienten verwenden zusätzlich Kondomurinale, Vorlagen oder Inkontinenz-Windeln. Etwa 15 Prozent der Männer, die anstelle oder zwischen der Katheterisierung Kondomurinale benutzen, haben einen mittleren Bedarf von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben. Diese Werte liegen damit teils erheblich über dem Standard der Krankenkassen. Bei den Patienten, die aufsaugende Hilfsmittel wie Vorlagen oder Windeln benutzen, schwankt laut der Untersuchung der tägliche Bedarf deutlich. Erwartungsgemäß verbrauchen Frauen hier doppelt so viel Material wie Männer.
„Die bisherigen Standards für ableitende Inkontinenzprodukte bergen die Gefahr einer quantitativ nicht angemessenen Versorgung der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber ebenso tätig werden, wie beim Anspruch auf eine passende Produktqualität und qualitativen Service", sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Homecare/Ambulante Versorgung beim BVMed.
„Individuelle Mischversorgung als Standard“ als Empfehlung
Die zehn Studien-Autoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, und Dr. Ralf Böthig, leitender Arzt der Abteilung für Neuro-Urologie am Querschnittgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen in der Spitze höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf. Bei den Einmalkathetern sehen sie statt sechs Kathetern und einem Kondomurinal pro 24 Stunden als Obergrenze stattdessen einen objektiven Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern und bis zu sieben Kondomurinalen pro Tag. "Der Hilfsmittelbedarf der Patienten ist weitaus vielschichtiger, als dies in den gängigen Ausschreibungen abgebildet wird. Eine Mischversorgung mit Kontinenz-Hilfsmitteln bestimmt häufig den Patientenalltag", kommentiert Dr. Jörn Bremer die Studie. Er empfehle daher eine "individuelle Mischversorgung als Standard".