BIV-OT-Präsident Alf Reuter (Foto: BIV-OT / Zumbansen)

Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen wohl unzulässig

„Die Gesundheit ist kein Spielplatz“

Ein Gutachter hält die Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen in sachlicher und rechtlicher Hinsicht für unzulässig.

  • 26.04.2023
  • Laura Klesper
  • 2 Minuten

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