Bereits seit 2011 ist der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) mit Gründung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters am Prozess der Digitalisierung beteiligt. Mit dem „Digitale Versorgung-, und Pflege-, Modernisierungsgesetz“ (DVPMG) von 2021 steht fest, dass der Gesetzgeber das eRezept für die Hilfsmittelversorgung verbindlich zum Juli 2026 verlangt – inklusive einem halben Jahr Pufferzeit, um die Beteiligten an die entsprechende Telematik-Infrastruktur anzudocken. Damit der Start gelingt, legte der BIV-OT unter Einbindung von Vertretern aller Beteiligten einen Prozess auf. Die Opta Data Gruppe als Partner soll die Kompetenz in der Digitalisierung von Prozessen sicherstellen, teilt der BIV-OT mit.
Die derzeit noch analog vorliegenden Prozesse müssen in den nächsten dreieinhalb Jahren digitalisieren werden und dadurch einen Mehrwert generieren. Die aktuellen Regelungen gehen davon aus, dass bereits bei der Verordnung der Fachaustausch zwischen Arzt und Versorger „auf Augenhöhe“ geschehen muss. Die wenigsten Verordnungen sind heute eineindeutig. Das Verzeichnis der zu verordnenden Hilfsmittel ist unvollständig und nicht abschließend. An erster Stelle stehe daher das gemeinsame Verständnis von Prozessen, das Schritt für Schritt abgearbeitet werden muss, erläutert der BIV-OT. Gemeinsam habe man sich inzwischen mit den Partnern auf ein agiles Vorgehen festgelegt.
Schlüsselfaktor bei der Umsetzung sei, dass nicht nur die Gesamtheit aller einen Vorteil sehen muss – jeder Einzelne der Beteiligten muss einen Vorteil in der Nutzung erkennen. Im Falle des eRezeptes im Bereich der Arzneimittel habe die Ärzteschaft nur unvollständig eingebunden werden können. Die Konsequenzen sehe man jetzt. Das Projekt des BIV-OT hat sich daher von Anbeginn darauf festgelegt, dass alle am Prozess Beteiligten auch in der Übertragung des Prozesses in die digitale Welt eine Stimme haben sollten. Partner kommen daher auch aus dem Bereich der (nicht)ärztlichen Leistungserbringer, Krankenkassen, Abrechnungsdienstleister und ERP-Dienstleister.
Die festen Partnern im Pilotprojekt eVerordnung:
- Vertreter der Leistungserbringer: Spitzenverbände der Gesundheitshandwerke, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Sanitätshaus Aktuell und RehaVital.
- Vertreter der Software-Anbieter: Opta Data Stiftung & Co. KG, Optica Abrechnungszentrum, Noventi Health, TopM Software, Carelogic.
- Vertreter der Abrechnungshäuser: AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe, Opta Data Stiftung & Co. KG, Optica Abrechnungszentrum, Noventi Health und azh (Noventi HealthCare). Zudem sind im Projekt Vertreter als sogenannte Selbstabrechner vertreten.
Begonnen wurde das Projekt mit der Definition des Prozesses auf Ebene der Leistungserbringer, Abrechnungsdienstleister und ERP-Dienstleister. Im Zentrum steht die Definition aus der Perspektive derjenigen, die Verordnungen vom Arzt erhalten und diese konkretisieren, bearbeiten und abrechnen müssen.
Die Prozesse sind inzwischen definiert. Aktuell würden Datenmodelle vorbereitet für die Umsetzung in den entsprechenden Systemen. Damit werde das Konsortium dann bereit sein für den ersten Feldversuch. Parallel werden Arztworkshops über die Deutsche Gesellschaft für Interprofessionelle Hilfsmittelversorgung DGIHV aufgesetzt und Gespräche mit Krankenkassen geführt. Je nach Projektstand sollen die Feldversuche ausgedehnt werden.
Die Ergebnisse werden regelmäßig an die Verantwortlichen für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Gematik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt.