Für den Bereich der Hilfsmittel geht aus dem Papier hervor, dass die Erstattung eines Hilfsmittels davon abhängen soll, „ob dieses einen Patientennutzen im Vergleich zu bestehenden Alternativen nachweisen kann“.
Dass Medizinprodukte einen nachweislichen Patientennutzen haben sollten, kann niemand bestreiten. „Jedoch reicht die ausschließliche Orientierung auf das Produkt nicht aus. Auch die Service- und Dienstleistungsqualität rund um das Produkt muss stimmen“, nimmt Jörn Mohaupt, Leiter der Geschäftsstelle des Qualitätsverbund Hilfsmittel, Stellung zu dem Papier. „Ein Medizinprodukt kann erst in vollem Umfang genutzt werden, wenn es auf die individuellen Bedürfnisse angepasst wurde, wenn der Patient im Umgang eingewiesen wurde und wenn andere qualitätsgesicherte Dienst- und Serviceleistungen jeder Zeit abgerufen werden können.“
Seit Jahren fordert der QVH einheitliche Qualitätsstandards für die unabdingbaren Dienst- und Serviceleistungen rund um das Medizinprodukt, damit beim Patienten tatsächlich die Leistung ankommt, die ankommen soll. Diese Qualitätsstandards müssen eindeutig, leicht verständlich und prüfbar sein und die Erfüllung beim Patienten vor Ort systematisch geprüft werden.
Zukünftig müsse es darum gehen, gemeinsam Instrumente für einen echten Qualitätswettbewerb zu entwickeln und zu etablieren. Es gelte, sich von der gelebten Praxis zu verabschieden und nicht den Preiswettbewerb als alleiniges Instrument zu nutzen, sondern bei gleichzeitigem Preiswettbewerb konsequent einen Qualitätswettbewerb zu fördern und die Versorgungen, insbesondere die Dienstleistungen, an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten.