Barmer akzeptiert LSG-Urteil
Rewalk Exoskelett dient unmittelbarem Behinderungsausgleich

Die Barmer hat ihre Revision vor dem Termin beim Bundessozialgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert sie die Versorgung ihres Versicherten mit dem Rewalk Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich.
Der Hersteller Rewalk Robotics Ltd. teilt mit, dass die Barmer die zunächst eingelegte Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kurz vor dem angesetzten Termin vor dem Bundessozialgericht zurückgenommen hat. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein 32-Jähriger, der bei der Barmer die Versorgung mit…
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Tobias Kurtz / 14.11.2022 - 15:40 Uhr
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