Barmer akzeptiert LSG-Urteil

Rewalk Exoskelett dient unmittelbarem Behinderungsausgleich

Rewalk Exoskelett dient unmittelbarem Behinderungsausgleich Im Jahr 2018 bereits wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett System in das Hilfsmittelverzeichnis. (Foto: ReWalk)

Die Barmer hat ihre Revision vor dem Termin beim Bundessozialgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert sie die Versorgung ihres Versicherten mit dem Rewalk Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich.

Der Hersteller Rewalk Robotics Ltd. teilt mit, dass die Barmer die zunächst eingelegte Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kurz vor dem angesetzten Termin vor dem Bundessozialgericht zurückgenommen hat. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein 32-Jähriger, der bei der Barmer die Versorgung mit…

Schon registriert? Login

Jetzt kostenfrei registrieren und alle GP+ Artikel gratis lesen

Ihre Registrierung beinhaltet den Erhalt des täglichen Newsletters und Eilmeldungen.


      

Anmeldung

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.


Sie sind noch nicht angemeldet?
Hier registrieren

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

  • Wo steht der Klimaschutz im Gesundheitswesen?
  • So viele Bürger sind von Diabetes betroffen
  • Barmer arbeitet klimaneutral
Tobias Kurtz / 14.11.2022 - 15:40 Uhr

© Sternefeld Medien GmbH