„Es wird immer mehr Geld für eine immer geringere Versorgungsreichweite ausgegeben“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber des Arzneimittel-Kompass. Weit mehr als die Hälfte der älteren Patienten sind von Polypharmazie und den damit einhergehenden Risiken betroffen. Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK-Bundesverband, fordert weitergehende Reformen im Arzneimittelmarkt, um die Solidargemeinschaft von stetig steigenden Preisen zu entlasten und die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Die Nettoausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel sind im Jahr 2021 um 8,8 Prozent auf 50,2 Mrd. Euro gestiegen. Wie schon in den Vorjahren fielen auch im Jahr 2021 im Arzneimittelmarkt besonders folgende Bereiche durch überdurchschnittliche Umsatzsteigerungen auf: patentgeschützte Arzneimittel (+14,4 Prozent), Orphan Drugs (+24,7 Prozent) und biologische Arzneimittel (+12 Prozent). „Diese drei Marktsegmente zeichnen sich dadurch aus, dass sehr viel Geld für wenige Medikamente aufgebracht wird, von denen letztendlich auch wenige Menschen profitieren“, so Schröder.
Im vergangenen Jahr wurde mit patentgeschützten Arzneimitteln im GKV-Bereich ein Umsatz von 27,5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit wurde auch 2021 erneut mehr als jeder zweite Euro der Arzneimittelkosten in diesem Bereich ausgegeben (52,5 Prozent). Gemessen an verordneten Tagesdosen entfielen jedoch nur 6,5 Prozent der Versorgung auf patentgeschützte Medikamente.
Dass mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) künftig der verhandelte Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel bereits nach sieben statt bisher zwölf Monaten nach Markteintritt gelten soll, bewertet Dr. Sabine Richard als längst überfällig. „Das reicht aber nicht aus. Hersteller können immer noch sechs Monate lang hohe Gewinne für die von ihnen festgesetzten Preise einfahren, unabhängig davon, ob das neue Arzneimittel einen Mehrwert für die Versorgung bringt oder nicht.“ Es sei darüber hinaus zu befürchten, dass die ab dem zweiten Halbjahr zu erwartenden Preissenkungen zuvor eingepreist werden und die Hersteller mit noch höheren Wunschpreisen in den Markt eintreten. Deshalb gebe es nur eine Lösung: „Der verhandelte Erstattungsbetrag muss rückwirkend zum Markteintritt gelten. Für einen angemessenen Preis von Beginn an sollte ein Interimspreis als vorläufiger Abrechnungsbetrag für jedes neue Arzneimittel festgelegt werden.“
„Mit dem Arzneimittel-Maßnahmenpaket im GKV-FinStG wurden zwar einige Stellschrauben in die richtige Richtung gedreht, insgesamt greife es aber zu kurz“, so Richard. Unverständlich sei, weshalb die breite Forderung nach der Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf sieben Prozent weiterhin unberücksichtigt bleibe. Dies hätte auch langfristig zu einer großen Entlastung beigetragen. Bereits ab 2024 stelle sich die Finanzierungsfrage erneut.
Mehrzahl neuer Arzeimittel ohne Zusatznutzen
Der Arzneimittel-Kompass 2022 zeigt: Neue Arzneimittel sind nicht per se innovativ: Bei 61,5 Prozent der Patientengruppen hat sich im AMNOG-Bewertungsverfahren kein Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie gezeigt. Noch nicht einmal bei 40 Prozent der untersuchten Gruppen kann auch eine Verbesserung der Behandlungsqualität erwartet werden. In den letzten zehn Jahren hat die GKV 16,6 Milliarden Euro für diese Arzneimittel ohne jeglichen Zusatznutzen ausgegeben.