Seit 2017 sind alle Krankenhäuser durch den Rahmenvertrag Entlassmanagement verpflichtet, eine bedarfsgerechte und lückenlose Weiterversorgung nach einem stationären Aufenthalt sicherzustellen. Doch viele Patientinnen und Patienten fühlen sich laut einer Mitteilung der Initiative „Was hab ich?“ bei der Entlassung nicht ausreichend unterstützt. Der Entlassbrief sei in einer Fachsprache verfasst, diesem könnten sie keine verständlichen Informationen zu ihrem Krankenhausaufenthalt und der notwendigen Weiterbehandlung entnehmen.
Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter bei der UPD, sagt: „Selbst wenn Krankenhäuser ihren Pflichten beim Entlassmanagement nachkommen, indem sie Ratsuchenden einen Arztbrief ausstellen, können diese damit also oft gar nichts anfangen. Unserer Auffassung nach sollten Krankenhäuser Patienten bei der Entlassung zusätzlich zum Entlassbrief einen verständlichen Patientenbrief ausstellen.“ Die automatisiert erstellten Patientenbriefe der „Was hab‘ ich?“ gGmbH könnten diese Lücke schließen.
Die UPD verweist in dem Zusammenhang auf das Projekt „Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten (PASTA)“, das unter Leitung der „Was hab‘ ich?“ gGmbH von 2017 bis 2020 vom Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert wurde. Das Projekt konnte zeigen, dass Patientenbriefe komplett automatisiert auf Basis strukturierter Daten aus dem Klinikinformationssystem generiert werden können. Die Evaluation durch die TU Dresden habe ergeben, dass sich diese Patientenbriefe signifikant positiv auf die Gesundheitskompetenz auswirken, insbesondere bei Älteren und chronisch Erkrankten.
Der Innovationsausschuss beim G-BA empfiehlt daher die Überführung in die Regelversorgung. Die Projektergebnisse wurden bereits an die Partner des Rahmenvertrags Entlassmanagement weitergeleitet.