Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) will der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro geben. Laut Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), schaffe das bereitgestellte Darlehen „in diesem Jahr einen gewissen finanziellen Spielraum, löst aber in keiner Weise das Grundproblem einer soliden Finanzierung der SPV“. Die SPV fahre damit weiterhin auf Reserve. „Das Problem wird lediglich auf kommendes Jahr verschoben, da das Darlehen bis Ende 2023 zurückgezahlt werden muss. Die Finanzsituation in der SPV wird also immer prekärer“, so Elsner weiter.
Die Politik sei gefragt, eine nachhaltige Finanzlösung zu präsentieren, die auch das Problem der steigenden Eigenanteile in der stationären Altenpflege berücksichtige. Die „Kleine Pflegereform“ mit den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschlägen der Pflegeversicherung habe bei kurzen Aufenthalten nur einen begrenzten Effekt, der durch stark steigende Lohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten aufgezehrt werde.
Elsner: „Hier bleibt weiterhin unverständlich, dass die Länder nicht die Investitionskosten übernehmen, was eine sofortige Entlastung der Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat bringen würde. Allein für die Entlastungszahlungen wendet die SPV rund drei Milliarden Euro jährlich auf. Hinzu kommt eine stark steigende Zahl von Leistungsempfängern, die einen weiteren Finanzbedarf nach sich zieht. Aus unserer Sicht ist zur Gegenfinanzierung dieser Mehrausgaben ein dauerhaft angelegter Steuerzuschuss dringend angezeigt, denn die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn zudem endlich auch die private Pflegeversicherung, die überwiegend Besserverdienende versichert, am gemeinsamen Finanzausgleich beteiligt wird, bringt das eine weitere Entlastung der SPV um zwei Milliarden Euro jährlich.“