Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, teilt der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) mit. Auch sie müssen vor Infektionen, wie vor der aktuellen Omikron-Variante des Corona-Virus, geschützt werden. Daher werden die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Übertragungen unter anderem von Corona-Viren verhindern sollen und zu denen etwa Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zählen, bis zu einem gewissen Höchstsatz übernommen.
Aufgrund der stark gestiegenen Preise wurde die monatliche abrechenbare Höchstgrenze zuletzt von 40 Euro auf 60 Euro erhöht – befristet bis zum 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 liegt diese Grenze wieder auf dem Betrag von 2015 abgesenkt, und die alten Vertragspreise wurden wieder eingesetzt. Da weder die Preise auf das Niveau von 2015 gefallen seien noch sich die pandemische Lage entspannt habe – im Gegenteil: mit der neuen Omikron-Variante wird eine der stärksten Wellen seit Beginn der Pandemie erwartet – fordern Sozial-, Kassen-, und Leistungserbringerverbände ein schnelles Handeln der neuen Bundesregierung.
„Wir fordern den Beibehalt der höheren Pauschale und die fortgesetzte Aussetzung der Vertragspreise. Gerade in Zeiten, in denen sich das Land auf Omikron vorbereitet, ist ein Sparen an Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und medizinischer Schutzausrüstung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld verantwortungslos. Die einhelligen Stellungnahmen der Sozialverbände, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) liegen der Bundesregierung vor. Es fragt sich, warum sie nicht handelt“, so Alf Reuter als Vertreter des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) und Präsident des BIV-OT. Zuletzt hatte WvD im November das Bundesministerium für Gesundheit angeschrieben und sich nun nochmals im Dezember an die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen gewandt.
Auch der VdK als größter Sozialverband in Deutschland mahnte bereits in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2021 dringend die Verlängerung an. Zuletzt hatte sich zudem der GKV-Spitzenverband in einem Schreiben vom 21. Dezember 2021 für eine Verlängerung der Frist im Interesse seiner Versicherten ausgesprochen und bedauerte seinerzeit die Ankündigung der Kürzung.