Hinter den E-Rezept-Enthusiasten und den Branchenverbänden liegen intensive Wochen. Der Grund ist ein kurzer Passus im Kabinettsentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, so Uwe Strehlow.
Demnach soll es keinen elektronischen Berufsausweis (eHBA/eBA) für Hilfsmittel-Leistungserbringer geben. Dieser sei aber die Basis für die Ausgabe der smb-c-Karte, über die der Zugang an die Telematikinfrastruktur (TI) geregelt werden soll. Es komme zu einem „erheblichen Qualitätsverlust“, wenn der eHBA nicht durch eine andere Form der fachlichen und persönlichen Legitimation ersetzt werde.
Die E-Rezept-Enthusiasten schlagen eine Lösung auf Basis der der Präqualifizierung (PQ) vor, führte Strehlow aus. Die Herausforderung: Dafür müsse das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung in Münster Zugriff auf die PQ-Datenbank des GKV-Spitzenverbandes bekommen. Darüber werde in den nächsten Tagen mit politischen Vertretern und allen Beteiligten gesprochen. Der September entscheide über den Anschluss der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die TI und den geplanten Zeitplan zur Einführung der eVerordnung.
Harmonisierung der eRezept-Pilotprojekte
Aktuell wird an zwei eRezept-Pilotprojekten gearbeitet, führte Strehlow aus. Dabei wolle das Projekt unter Federführung des BIV-OT den derzeitigen Weg des Rezepts mit den in der Praxis notwendigen Änderungswünschen an den Arzt in die digitale Welt übersetzen.
Dagegen gehe der Ansatz von der Krankenkassen-ARGE davon aus, dass der Arzt direkt den Sieben- oder Zehnsteller verordnet – was der Verordnungspraxis im Alltag widerspreche. „Wir sprechen daher mit beiden Projekten, um eine Harmonisierung zu erreichen.“ Grundsätzlich wolle man verhindern, dass die Krankenkassen zum „Steuermann im System“ werden und die Wahlfreiheit des Patienten erhalten bleibe.
Zugriff auf die ePA
Die Hilfsmittel-Leistungserbringer benötigten außerdem Zugriff auf die elektronische Patientenakte, so Strehlow weiter. Dabei gehe es nicht um Röntgenbilder oder MRT-Befunde. „Aber wir könnten sehen, ob der Kunde eine Zweitverordnung schon beim Wettbewerber eingelöst hat, oder Abrechnungsdaten automatisch ziehen.“ Strehlow wünscht sich in diesem Zusammenhang daher auch ein erleichtertes Anmeldeverfahren für die Versicherten ohne Sicherheitsverluste.