„Um die Spezialisierung von Leistungen zur Sicherung der Versorgungsqualität zu erreichen, muss die derzeit bestehende Krankenhaus-Rahmenplanung auf Basis von Betten und einzelnen Fachrichtungen ersetzt werden. An ihre Stelle sollten Versorgungsaufträge auf Basis von Leistungsgruppen treten, die festlegen, welche Leistungen eine Klinik erbringen und abrechnen kann. Wir teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass das Instrument der Leistungsgruppen den Qualitätswettbewerb im stationären Bereich stärken kann”, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer Mitteilung ein Gutachten der Monopolkommission zur Krankenhausplanung.
Monopolkommission thematisiert Krankenhausplanung
In ihrem Sondergutachten unter dem Titel „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren” hatte die Monopolkommission dringenden Verbesserungsbedarf bei den derzeit bestehenden stationären Versorgungsstrukturen festgestellt. Die AOK stimme der Einschätzung der Kommission zu, dass sich die Ziele einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanziell tragfähigen Krankenhausversorgung mit den derzeitigen Strukturen nicht erreichen lassen, so AOK-Vorständin Reimann: „Der Reformbedarf bei der Krankenhausplanung und bei der Finanzierung der Kliniken wird in dem Gutachten zu Recht betont.“
Allerdings nehme die Frage der Sicherstellung in dem Gutachten sehr viel Raum ein, während die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhauslandschaft zu kurz komme, so Reimann. „Insgesamt brauchen wir eine klare Priorisierung der Versorgungsqualität gegenüber Trägervielfalt und räumlicher Nähe einer Klinik.“ Mehr Konzentration der Versorgung lasse sich auch durch ein intelligent gestaltetes System der Vergütung von Vorhaltekosten für die Krankenhäuser erreichen, das auch von der Monopolkommission befürwortet werde. Sie müssten allerdings an die Einhaltung bestimmter strukturelle Vorgaben geknüpft werden und Hand in Hand mit einer reformierten Krankenhausplanung gehen.
Insgesamt sei die Monopolkommission im traditionellen sektoralen Denken verhaftet.
„Versorgung und Sicherstellung auf dem Land können nicht rein stationär gedacht werden. Es braucht eine Umwandlung stationärer Strukturen in ambulante Versorgungszentren mit Möglichkeit zur Übernachtung.“
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Für diese „Ambulantisierung“ von Krankenhausleistungen brauche es einen klaren ordnungspolitischen Rahmen. Nötig seien eine gute sektorenübergreifende Versorgungsplanung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, und ein wirtschaftliches, sektorengleiches Vergütungssystem auf einer konsistenten vertraglichen Grundlage.