Der Verband „Wir versorgen Deutschland e.V.“ (WvD) spricht sich entschieden gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vorgesehene pauschale Kürzung der Hilfsmittelvergütung aus. Anlass ist die erste Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2026. Aus Sicht des Verbands gefährdet der geplante Abschlag von drei Prozent die wohnortnahe Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherten.
Was als Sparmaßnahme gedacht sei, könne sich laut WvD als „finanzieller Bumerang“ erweisen. Eingeschränkte Versorgungsangebote könnten längere Krankenhausaufenthalte, steigenden Pflegebedarf sowie mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten nach sich ziehen – mit entsprechenden Mehrkosten für die Sozialversicherungen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die konkrete Ausgestaltung der Kürzung: Der Abschlag soll auf die gesamte Rechnungssumme angewendet werden, die neben der eigentlichen Versorgungsleistung auch Materialkosten, vorgefertigte Bauteile und Leistungen Dritter umfasst. Gerade bei komplexen Versorgungen mit hohen Materialanteilen führe dies zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Betriebe.
Wirtschaftliche Belastung für Leistungserbringer
Nach Brancheneinschätzung bewegen sich die EBIT-Margen vieler Betriebe bereits heute zwischen drei und sieben Prozent. Ein pauschaler Abschlag von drei Prozent könne daher einen erheblichen Teil des Betriebsergebnisses aufzehren. Im Extremfall drohe aus einem knappen Gewinn ein Verlust zu werden. Investitionen in Versorgungsangebote, Fachkräftegewinnung und Digitalisierung könnten dadurch ausgebremst oder ganz verhindert werden.
Die Folgen träfen letztlich vor allem die Patientinnen und Patienten, insbesondere vulnerable Gruppen mit hohem Versorgungsbedarf. Der WvD warnt vor Verzögerungen in der Versorgung, schlechteren Rehabilitationschancen sowie einer zusätzlichen Belastung von Kranken- und Pflegeversicherung.
„Wer Versorgungssicherheit gewährleisten will, darf die Betriebe nicht schwächen, die diese Versorgung täglich sicherstellen“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. „Die geplante Kürzung gefährdet insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen sowie von Menschen mit Behinderungen, Kindern, Pflegebedürftigen und chronisch Erkrankten.“
Der Verband appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplante pauschale Kürzung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.