Risikobasierter Regulierungsansatz
Das KI-Gesetz statuiert zunächst einige Regelungen, die für alle KI-Systeme gleichermaßen gelten. So müssen grundsätzlich alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen (vgl. Art. 4 AI Act). Da diese Verpflichtung auch auf die Betreiber von KI-Systemen ausgeweitet wird, müssen sich alle Unternehmen, die in irgendeiner Form zukünftig KI-Systeme einsetzen, mit dem AI Act auseinandersetzen. Somit dürften in naher Zukunft praktisch alle Unternehmen hiervon betroffen sein.
Sodann verfolgt das KI-Gesetz einen risikobasierten Ansatz mit vier Risikostufen für KI-Systeme sowie die Ermittlung spezifischer Risiken für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI = GPAI). Eine solche Klassifizierung ist den Medtech-Unternehmen nicht unbekannt, da auch die MDR/IVDR mit unterschiedlichen Risikoklassen arbeitet. In der Gesetzgebungslogik bleibt sich die EU daher erfreulicherweise treu.
Unannehmbar hohes Risiko
Im Rahmen des risikobasierten Ansatzes wird zunächst ein Verbot in Art. 5 AI Act für bestimmte Einsatzzwecke oder Praktiken mit einem unannehmbar hohen Risiko ausgesprochen. Hierzu zählen unter anderem Social Scoring, Techniken zur unterschwelligen Beeinflussung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz sowie die biometrische Echtzeit Fernidentifizierung.
Hohes Risiko
Die nachfolgenden Regelungen (Art. 6ff AI Act) beschäftigen sich mit KI-Systemen, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder für die Grundrechte darstellen. Solche Systeme können auf dem europäischen Markt zukünftig nur noch zugelassen werden, wenn sie bestimmten, zwingend vorgeschriebenen Anforderungen genügen und eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Ein Großteil der KI-Innovationen in der Medizintechnik und der gesamten Gesundheitsbranche wird den Regelungen unterfallen, die für Hochrisiko-KI-Systeme gelten, soweit für das Konformitätsbewertungsverfahren eine Benannte Stelle benötigt wird.
Moderates Risiko
KI-Systeme mit nur moderatem Risiko sind insbesondere Chatbots, Deep Fakes oder Wearable Wellness Tracker. Für diese Systeme gelten geringere Anforderungen. Der Nutzer muss letztendlich wissen, dass er mit einer KI interagiert. Anbieter solcher Systeme sollen aber nach dem Willen des Gesetzgebers dennoch Verhaltenskodizes erstellen und ermutigt werden, die Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme freiwillig anzuwenden.
Niedriges Risiko
Alle anderen Systeme werden mit einem niedrigen Risiko bewertet und es sind lediglich die allgemeinen Anforderungen, z.B. die Schulungspflicht aus Art. 4 AI Act, zu erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise Spamfilter oder Übersetzungstools.