Sieben Hilfsmittelverbände schlagen bei der Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Systemen „Alarm“: Der Trend zu „Billigprodukten“ gefährde die Patienten und sorge für „teure Wunden“, die das Gesundheitssystem „hinten mehr belasten, als die Kassen vorne sparen“.
05.09.2016
Tobias Kurtz
2 Minuten
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Unter den aktuellen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen könnten die Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), EGROH, Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), Reha-Service-Ring (RSR), RehaVital sowie Sanitätshaus Aktuell. Die Sicherstellung der medizinisch notwendigen Patientenversorgung mit Anti-Dekubitus-Systemen sei nach Ansicht der Verbände in den aktuellen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen nicht mehr möglich. Aktuell sollen bei einigen Krankenkassen mit einer Vergütung von unter 100 Euro das Produkt, die Dienstleistung und die Logistik abgegolten werden. "Damit ist den Kostenträgern die Versorgung ihrer chronisch kranken und schwerstpflegebedürftigen Versicherten weit weniger wert, als die von der Stiftung Warentest als mangelhaft bewerteten Discounter-Matratzen kosten", kritisieren die Verbände.
Besonders gravierend seien die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität bei derzeitigen Ausschreibungen durch Krankenkassen. Diese Vergütungsstrukturen förderten Fehlversorgungen der Patienten. "Eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten ist nicht mehr darstellbar", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Diese Entwicklung gehe mit einem überproportionalen Anstieg von schmerzhaften und lebensbedrohlichen Dekubitalgeschwüren, also chronischen Wunden, und den damit verbundenen deutlich höheren Folgekosten einher.
Verbände definieren Versorgungsprozess
Um die Versorgungssituation zu verbessern, haben die Verbände Prozessschritte für eine medizinisch notwendige Dekubitus-Versorgung verifiziert und beschrieben. „Dabei wird deutlich, dass die dort aufgeführten notwendigen Dienstleistungen – ohne die Kosten für das Anti-Dekubitus-System – in den derzeit geltenden Vertrags- und Ausschreibungspreisen bei weitem nicht abgedeckt sind“, so die Verbandsexperten. Die Verbände fordern daher eine Berücksichtigung der einzelnen Kostenblöcke der Versorgung in den Verträgen nach § 127 SGB V. Zu den einzelnen Prozessschritten und Kostenblöcken gehören:
Anamnese, Beratung und Produktauswahl
Administration bei Auftragserfassung, Genehmigung und Abrechnung
Versorgung, (Hilfsmittel-)Einweisung und Anpassung
Laufende Betreuung, Reparatur, Aufbereitung und Entsorgung
Risikokostenaufschlag für spezielle Versorgungen, Verlust des Hilfsmittels oder Beschädigungen
Die Materialkosten für das Anti-Dekubitus-System (Neuversorgung oderLagerversorgung, Fallpauschalenversorgung, Miete) sind ebenfalls zuberücksichtigen.
Der Vorschlagsmatrix kann beimBVMed abgerufen werden. Die einzelnen Kostenblöcke der Prozessschritte müssten verbindlich im Vertrag geregelt werden.
Zu den weiteren Lösungsansätzen gehören die Überarbeitung der PG 11 des Hilfsmittelverzeichnisses, die frühzeitige verpflichtende und verbindliche Einbeziehung der maßgeblichen Hersteller- und Leistungserbringer-Verbände in die Definition und die Etablierung von bundesweiten Dienstleistungs-Standards sowie ein verpflichtendes Vertragscontrolling mit Sanktionen bei Verstößen. Bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstandards gehe es sowohl um die Prozess- als auch die Ergebnisqualität. "Es ist wichtig, neben der Produktqualität auch endlich die Versorgungsstandards im Hilfsmittelverzeichnis zu verankern", so Daniela Piossek. Der verstärkte Qualitätsansatz des derzeit diskutierten Heil- und Hilfsmittel-Reformgesetzes (HHVG) sei nach Ansicht der Verbände "gut, aber nicht ausreichend".
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