„Mit dem pauschalen und unangekündigten Verbot von Video-Ident-Verfahren bei Krankenkassen hat die Gematik den Patientinnen und Patienten in Deutschland einen Bärendienst erwiesen“ sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom. „Statt Anbieter mit Verdacht auf Sicherheitslücken anzusprechen und Lösungen zu erarbeiten, wurden alle Dienste pauschal gesperrt. Wer jetzt digitale Gesundheitsangebote nutzen möchte, für die eine Authentifizierung notwendig ist, muss persönlich in einer Filiale der Krankenkasse oder der Post erscheinen. Damit wird eine unnötige Hürde auf dem Weg zu einer digitalen Gesundheitsversorgung aufgebaut.“ Die ohnehin schleppend verlaufende Einführung der elektronischen Patientenakte werde damit unnötig erschwert.
Die Gematik hatte die Nutzung von Video-Ident-Verfahren für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur (TI) als nicht mehr zulässig erklärt und am 9. August 2022 verfügt, dass die Krankenkassen das Video-Ident-Verfahren ab sofort aussetzen. Dies sei laut einer Mitteilung aufgrund einer sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der Gematik „unumgänglich“.
Weitere Identifizierungsverfahren sind nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden: alle Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (z. B. Filiale der Krankenkasse oder Postident bei der Zustellung), sowie alle Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Parallel dazu arbeiteten Gematik und Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten.
Die Sofort-Identifizierung per Video sei essentiell, um digitale Dienste schnell, sicher und einfach verfügbar zu machen, so Rohleder weiter. „Das Video-Ident-Verfahren ist deshalb auch integraler Bestandteil digitaler Angebote in vielen Branchen – sei es bei der Anmeldung eines Bankkontos, bei Kreditprüfungen, Versicherungsverträgen oder bei Prüfungen für Carsharing-Dienste. Video-Ident-Anbieter ohne Sicherheitslücken müssen daher auch bei den Krankenkassen umgehend wieder für Identifizierungsverfahren zugelassen werden. Deutschland verfügt europaweit über die höchsten IT-Sicherheitsanforderungen. Es ist daher gut, wenn Sicherheitslücken entdeckt und behoben werden. Wegen einzelner Sicherheitsvorfälle, die sich in der digitalen Welt ebenso wenig ausschließen lassen wie in der analogen Welt, darf man aber nicht wie mit einem Bulldozer das Video-Ident-Verfahren als solches platt machen.