Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 08 „Einlagen“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und die Neufassung am 14. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus Sicht des BIV-OT bleibt dabei jedoch eine zentrale Leerstelle bestehen: Der Stand der Technik müsse im Hilfsmittelverzeichnis abbildbar sein, ohne dass eine Festbetragslogik die Weiterentwicklung der Versorgung strukturell verhindere.
Als maßgeblich für den Stand der Technik bewertet der Verband das „Kompendium – Qualitätsstandard im Bereich Fuß und Schuh“ der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV). Bereits in einer Stellungnahme vom 10. Juni 2025 hatten der BIV-OT und der Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. angeregt, die Produktgruppe 08 entlang dieses Standards neu zu strukturieren. Ziel sei es gewesen, den Stand der Technik adäquat abzubilden, Bürokratie abzubauen und die Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Hinblick auf die elektronische Verordnung umzusetzen.
Festbetragsstruktur als Hemmnis?
Der GKV-Spitzenverband lehnte diesen Vorschlag ab und verwies unter anderem auf Festbetragsfragen und bestehende Rechtsunsicherheiten. In seiner Begründung führte er aus, die Gliederungsstruktur der Produktgruppe 08 „Einlagen“ bilde die Rahmenbedingungen für die Festbetragsgruppenbildung und die Festsetzung von Festbeträgen. Eine Änderung der Struktur würde somit auch eine Anpassung der geltenden Festbeträge nach sich ziehen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und unter Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 7. April 2022 sei eine rechtssichere neue Ausgestaltung der Festbeträge und Festbetragsgruppensysteme derzeit nicht möglich. Eine Überprüfung der Produktgruppenstruktur könne erst erfolgen, sobald entsprechende rechtssichere Regelungen bestünden.
Der BIV-OT spricht sich nun dafür aus, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik, dem GKV-Spitzenverband und unter Einbezug der DGIHV den Zusammenhang von Stand der Technik, Systematisierung des Versorgungspfades und Festbeträgen transparent zu klären. Ziel sei es, zeitnah eine praxistaugliche Lösung für die Einlagenversorgung zu ermöglichen.