Man freue sich, mit der Barmer Krankenkasse die erste gesetzliche Krankenkasse als Partner für eine digitale Versorgung mit orthopädischen Einlagen auf Rezept als alternativen Versorgungsweg für die Versicherten gewinnen zu können, so Craftsoles.
„Seit der Gründung von Craftsoles wurden wir von gesetzlich Versicherten angesprochen, die gerne ihr Rezept bei uns einlösen würden. Deshalb haben wir einen fachlich validierten Versorgungsprozess designed und sind mit den gesetzlichen Krankenkassen in den Austausch getreten“, erklärt Florian Birner, Gründer von Craftsoles. Die Barmer habe die Qualität der Produkte und den Versorgungsprozess des Healthcare-Startups eingehend geprüft, für geeignet befunden und entschieden, den neuen Versorgungsweg als erster Kostenträger in Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer Craftsoles für ihre Versicherten anzubieten.
„Wir freuen uns, unseren Versicherten einen neuen Versorgungsweg für Einlagen zu eröffnen. Er ist ein weiterer Baustein unserer Strategie, die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv als Krankenkasse voranzutreiben. Wie wichtig digitale Angebote sind, hat spätestens die Corona-Pandemie noch einmal in aller Deutlichkeit gezeigt“, so Susanne Eschmann, Teamleiterin „Verträge Hilfsmittel“ bei der Barmer.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für zwei Paar Einlagen pro Jahr
Aus der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes übernehmen gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Erstversorgung die Kosten von bis zu zwei Paar Einlagen im laufenden Kalenderjahr. Grundsätzlich wird auf orthopädische Maßeinlagen eine Rezept-Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent erhoben, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro – diese schenkt craftsoles seinen Kunden und Kundinnen. Lediglich für individuelle Konfigurationen, beispielsweise durch einen Hygienebezug der Einlage, können zusätzliche Kosten in Höhe von maximal 39€ entstehen. Dem gegenüber stehen Kosten für medizinische Einlagen im Fall eines Privatkaufs ohne Rezept, die je nach Anbieter zwischen 80 EUR und 300 EUR liegen können. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist die ärztliche Diagnose. Das ausgestellte Rezept wird der Bestellung beigelegt.