Bereits 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Sie gilt für alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig von der Art der Verpackung oder dem verwendeten Material. Die Verordnung ist somit für Unternehmen aller Branchen relevant.
Sie definiert umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign. Im Zentrum der neuen Verordnung steht die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen.
„Die nun verabschiedete Verpackungsverordnung ist ein Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bietet Unternehmen einen klaren Rahmen, um Nachhaltigkeit und den Kreislaufgedanken in der Verpackungsindustrie zu verankern, und ermöglicht zugleich Wettbewerbsvorteile durch innovative Lösungen“, erklärt Dr. Robert Hermann, Experte für nachhaltige Verpackungslösungen beim TÜV Süd. „Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Prozesse und Verpackungsstrategien anzupassen. Gleichzeitig bietet diese Verordnung die Chance, durch frühzeitige Umsetzung Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit einzunehmen.“
Wichtige Neuerungen umfassen:
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können.
- Einsatz von Rezyklaten: ab 2030 verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen
- Materialtrennung: Unterschiedliche Materialien innerhalb einer Verpackung müssen leicht trennbar sein.
- Mehrwegquoten: Verbindliche Mehrwegquoten werden eingeführt, beispielsweise für Getränkeverpackungen.
- Beschränkung von bestimmten Einweg-Verpackungen ab 2030: z.B. Einwegumverpackungen aus Kunststoff oder kleine Einwegverpackungen für Gastgewerbe.
- Technische Dokumentation: Erzeuger müssen Verpackungen nach den neuen Vorschriften die Konformität mit der Verordnung bewerten und dann eine Konformitätserklärung ausstellen.
- Umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge: Hierzu sieht die PPWR verbindliche Mindestanforderungen vor, um die Nachfrage nachhaltiger Verpackungen zu fördern.
- Reduktion von Verpackungsabfällen: Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Recyclingziel von mindestens 65 % des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle bis 31. Dezember 2025 zu erreichen.
- Regulierung im Online-Handel: Verpackungen im E Commerce müssen effizienter gestaltet werden, um unnötige Leerräume zu minimieren.
- Kennzeichnungspflichten: Verbraucher erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige
Entsorgung von Verpackungen. - Verbot von PFAS: Die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die neue Verpackungsverordnung basiert auf der überarbeiteten EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die zuletzt durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851 aktualisiert wurde. Diese frühere Richtlinie legte den Grundstein für eine Harmonisierung der Verpackungs- und Abfallbewirtschaftung in der EU und wurde nun laut TÜV Süd durch die neuen Bestimmungen deutlich verschärft.
Unterschied zwischen „Hersteller“ und „Erzeuger“
Die Verordnung bringt Klarheit in die Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“, die im regulatorischen Kontext unterschiedlich definiert sind: Erzeuger bezieht sich auf die Produzenten der Verpackungen selbst. Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Hier nennt der TÜV Süd ein Beispiel: Ein Joghurthersteller, der Becher in China produzieren lässt und in der EU vertreibt. Der Begriff Hersteller umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf den zweiten Lebensabschnitt der Verpackungen nach deren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.