Schnelle Antragsbearbeitung und verständliche Begründung von Ablehnungen
Welche Qualitätskriterien sind den Versicherten besonders wichtig? Die Studie gibt darauf eine Antwort: 77 Prozent der Männer und 75 Prozent der Frauen wollen einen Einblick, wie schnell Krankenkassen Anträge bearbeiten. 74 Prozent der Befragten halten für besonders wichtig, dass die Ablehnung von Anträgen verständlich begründet wird. Zudem wünschen sich drei Viertel der Befragten, dass im Fall einer Ablehnung direkt Alternativen angeboten werden. Wie oft Anträge abgelehnt werden, wollen 70 Prozent genau wissen. Auch von einer „Schwarmintelligenz“ erwarten sich die meisten Befragten wichtige Erkenntnisse für die Krankenkassenwahl: 72 Prozent fänden Erfahrungsberichte von anderen Versicherten hilfreich für ihre Entscheidungsfindung.
Klarer Auftrag für gesetzliche Krankenkassen
„Die Ergebnisse der Studie zeigen uns, wo sich die Versicherten eine bessere Vergleichbarkeit der Krankenkassenqualität wünschen“, erklärt Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse. „Sie wünschen sich Einblicke in das tatsächliche Agieren einer Kasse – sowohl über Kennzahlen als auch über die Erfahrungen anderer Versicherter. Die Versicherten geben allen gesetzlichen Krankenkassen hier einen klaren Auftrag.“
„Unser Ziel als Kassengemeinschaft muss es sein, den Qualitätsvergleich so einfach wie den Preis-/Leistungsvergleich zu gestalten“, kommentiert Dr. Gertrud Demmler die Umfrageergebnisse weiter. Die SBK versteht sich als Vorreiterin beim Thema Qualitätstransparenz unter den Krankenkassen. Vor acht Jahren bereits hatte die SBK als erste gesetzliche Krankenkasse Zahlen zu den Beschwerden und Widersprüchen ihrer Versicherten veröffentlicht. Seitdem hat die größte deutsche Betriebskrankenkasse ihren jährlich erscheinenden Transparenzbericht stetig weiterentwickelt und ausgebaut. Viele weitere gesetzliche Krankenkassen sind mittlerweile dem Beispiel gefolgt. „Der nächste notwendige Schritt ist nun die Veröffentlichungspflicht. Transparenzberichte sollen nicht länger nice-to-have sein, sondern fester Bestandteil der GKV. Die GKV-Gemeinschaft hat dazu eine Empfehlung in Form von 45 einheitlichen Mindestkriterien an das Gesundheitsministerium übergeben. Der Ball liegt nun beim BMG“, so Dr. Demmler.