Convatec-Geschäftsführer Andreas Kuhn (Foto: Andreas Kuhn, Convatec (Germany) GmbH)

Erneute Nachweise? Für Convatec „diskussionswürdig“

Convatec begrüßt verlängerte Übergangsfrist

Die „sonstigen Produkte zur Wundversorgung“ bleiben bis zum 1. Dezember 2023 wie bisher erstattungsfähig. Die Convatec (Germany) GmbH geht davon aus, auch danach nicht von den neuen Regelungen betroffen zu sein.

  • 29.06.2021
  • Tobias Kurtz
  • 2 Minuten

Kostenfrei registrieren und weiterlesen

Diesen Artikel können alle lesen, die eine kostenfreie GP-Registrierung oder ein GP-Abo haben. Jetzt kostenfrei registrieren und alle Newsletter erhalten.

GP-Reg
Anrede
Werbung

Von den Datenschutzbestimmungen habe ich Kenntnis genommen und stimme diesen mit Absendung des Formulars zu.

Login für Abonnent:innen

Dieser Artikel ist spannend für Ihr Netzwerk? Teilen Sie ihn gerne.

Sie haben Feedback oder Fragen an das Redaktions-Team?

Sie möchten nichts mehr verpassen?

Abonnieren Sie jetzt unsere Newsletter.

Das könnte Sie auch interessieren: