„Aus Sicht der Orthopäden und Unfallchirurgen ist bei Hilfsmitteln eine durch Fachexperten erforderliche individuelle Verordnung, Beratung, Anpassung und Kontrolle des Hilfsmittels zwingend erforderlich, um den Behandlungs-Qualitätsstandard zu garantieren. Anderenfalls besteht ein hohes Risiko, dass teure Hilfsmittel ohne Erfolg zur Anwendung gebracht werden oder es gar zu Schäden bei den versorgten Patientinnen und Patienten kommen kann“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Maximilian Rudert, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) reagieren damit auf einen Vorstoß der Krankenkassen, die in Zukunft das Verfahren so vereinfachen wollen, dass jeder sein Rezept vom Arzt per Smartphone erhalten und bei einem Hersteller online bestellen kann.
„Es ist sehr wichtig, dass Fachpersonal sieht und beurteilt, was der Patient für einen Körperbau hat, wie die Haut beschaffen ist, wie beweglich er ist und ob es individuelle Besonderheiten gibt. Nur so können perfekt passende Hilfsmittel verordnet werden. Schlecht sitzende Kompressionsstrümpfe oder Bandagen kneifen, rutschen oder schneiden ein und werden dann nicht getragen. Das ist wenig hilfreich und kann zur Verschlechterung führen,“ sagt BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck, Orthopädisch-Unfallchirurgische Praxis in Ostfildern.
„Mit der neuen Regelung würde ein Patient oder eine Patientin ein entsprechendes Hilfsmittel über eine elektronische Version des Hilfsmittelrezeptes selbstständig ordern und nach einer Gebrauchsvorlage selbstständig die Umfänge bei sich messen und damit die Größe des Hilfsmittels festlegen. Da er als Patient allerdings nicht in den Umgang mit entsprechend konkreten Messmethoden eingeführt ist, kann es hier schon zu Ungenauigkeiten und damit dann zu Passformproblemen kommen. Im schlimmsten Falle könnte es beispielsweise beim Vorhandensein von Krampfadern durch den Druck einer zu engen Kniebandage zu einem venösen Gefäßverschluss am Unterschenkel kommen“, sagt Prof. Dr. Bernhard Greitemann, Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Klinik Münsterland am Rehaklinikum Bad Rothenfelde.