Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA (Foto: G-BA)

G-BA stärkt medizinische Fußpflege

Folgeerkrankungen vermeiden

Medizinische Fußpflege kann zukünftig nicht nur beim diabetischen Fußsyndrom zulasten der GKV verordnet werden. Der G-BA hat am 20. Februar eine Erweiterung des bisherigen Indikationsbereichs beschlossen.

  • 20.02.2020
  • Tobias Kurtz
  • 2 Minuten

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