GKV muss geistig Behinderten GPS-Alarmgerät bezahlen

LSG Niedersachsen-Bremen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion für einen geistig Behinderten mit Weglauftendenz ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.

  • 06.11.2019
  • Tobias Kurtz
  • 2 Minuten

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