Rehatechnik
IKK Classic: BIV-OT leitet Schiedsverfahren ein
Die Vertragsverhandlungen mit der IKK Classic sind gescheitert: Die ARGE der Hilfsmittel-Leistungserbringer leitet ein Schiedsverfahren beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wählt deutliche Worte: Die qualitätsgesicherte und zeitnahe wohnortnahe Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln sei für die Versicherten der IKK Classic derzeit nicht gesichert, teilt der Verband mit: Monatelange Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringerorganisationen (ARGE) über einen neuen Versorgungsvertrag seien für gescheitert erklärt worden. Der ARGE gehören neben dem BIV-OT die Leistungserbringer-Gemeinschaften Cura-San, Egroh, RehaVital, Reha-Service-Ring und Sanitätshaus Aktuell an. Sie leitet jetzt ein Schiedsverfahren beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein.
„Die im Verhandlungsverlauf von der IKK Classic nur punktuell angebotenen Veränderungen am Vertrag haben keine grundlegende Verbesserung der Situation ergeben. Ein Vertragsabschluss nach aktuellem Verhandlungsstand war nicht vertretbar und hätte zu einer nicht qualitätsgesicherten Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten geführt. Wir waren intensiv um eine Einigung bemüht. Doch seitens der IKK Classic war kein spürbares Entgegenkommen zu verzeichnen“, lautet das Fazit von Albin Mayer, Vizepräsident und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des BIV-OT.
Den Verhandlungen habe die IKK Classic einen Vertrag zugrunde, den sie mit einer Einzelfirma, der Sanimed GmbH, abgeschlossen hat. Darin festgeschrieben ist beispielsweise der Versand diverser Hilfsmittel – und dies ohne eine persönliche Beratung der Patientinnen und Patienten sowie ohne Montage des Hilfsmittels vor Ort. „Patientinnen und Patienten, denen rehatechnische Hilfsmittel – beispielsweise eine Toilettensitzerhöhung – verordnet werden, sind häufig immobil bzw. in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Von ihnen kann eine Selbstmontage nicht verlangt werden“, unterstreicht Mayer. „Als Folge könnte es dazu kommen, dass das verordnete und benötigte Hilfsmittel nicht zum Einsatz kommen kann und die Betroffenen in ihrer Lebensqualität eingeschränkt werden.“ Dass es auch anders geht, zeige beispielsweise die AOK: Eine verbindliche Leistung in ihren Verträgen sieht die Einweisung in das verordnete Hilfsmittel zwingend vor. Der Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses stellt ab daher fest: „Natürlich wäre es grundfalsch, alle Krankenkassen über einen Kamm zu scheren. Die Mehrheit ist verhandlungsbereit und auf das Patientenwohl bedacht.“
Der zwischen IKK Classic und SaniMed GmbH geschlossene Vertrag habe bereits Auswirkungen. Denn die Versicherten der IKK Classic dürfen nur von denjenigen Sanitätshäusern versorgt werden, die diesem Vertrag beitreten. Derzeit bestünden regionale Versorgungslücken. Patienten und Patienten erhielten nur zeitversetzt ihre Versorgungen. Einzelverträge gefährdeten die wohnortnahe, flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung, betont Mayer. Daher seien sie kein Maßstab für die Gesamtversorgung von Versicherten. Der BIV-OT habe daher einen Beitritt strikt ausgeschlossen. Mayer: „Einzelverträge sind zwar bisher gesetzlich zulässig, aber es ist deutlich zu sehen, wohin sie führen. Die Versicherten sind die großen Verlierer. Ich hoffe, dass das Schiedsverfahren die viel zu niedrigen Vergütungssätze und die kritischen Vertragsinhalte objektiv bewertet.“
So läuft das Schiedsverfahren mit der IKK Classic
Der Verlauf eines Schiedsverfahrens ist in § 127 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschrieben. Zunächst müssen sich die Parteien auf eine Schiedsperson verständigen. Sollte kein Konsens gefunden werden, wird die Schiedsperson von der für die vertragsabschließende Krankenkasse zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Innerhalb von drei Monaten ab Bestimmung der Schiedsperson muss diese die strittigen Vertragsinhalte festlegen. Gegen die Bestimmung der Schiedsperson kann Widerspruch oder Klage eingereicht werden, dies wird gerichtlich geprüft.
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