BVMed-Konferenz zur Innovationseinführung bei Medizintechnologien: “Innovationsfonds ist der richtige Weg”
24.05.2013
Tobias Kurtz
3 Minuten
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Um medizintechnische Innovationen schneller in der Patientenversorgung einzuführen, müssen neue Wege gegangen werden. Dazu gehören die Einführung eines "Innovationsfonds", intelligente Versorgungsverträge mit den Krankenkassen sowie Qualitätsmerkmale in der Erstattung von Leistungen. Das sagten die Experten der BVMed-Konferenz "Umdenken: Neue Techniken – neue Erlöse im Krankenhaus" am 23. Mai in Wiesbaden.
"Der Ansatz, aus dem Gesundheitsfonds einen Innovationsfonds abzuspalten, erscheint mir als der richtige Weg", sagte Dr. Tobias Schilling von der Medizinischen Hochschule Hannover. Diskutiert wurde auch der Ansatz von Thom Rasche von Earlybird, für bestimmte Innovationen Privatzahler-Lösungen vorzusehen. Rasche richtete zudem einen Appell an die Krankenkassen: "Die Kassen müssen sich im Wettbewerb künftig auch darüber differenzieren, dass sie Innovationen gestalten und ihren Versicherten anbieten."
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt verwies darauf, dass im Krankenhausbereich noch immer innovationsfreundliche Rahmenbedingungen bestehen. Insgesamt sei der Weg in die Erstattung im ambulanten Bereich aber zu lang. Prof. Dr. Friedrich Hagenmüller von der Asklepios Klinik Hamburg-Altona machte das am Beispiel der Kapselendoskopie zur Dünndarmuntersuchung deutlich. Das moderne Verfahren wurde 2001 eingeführt und wird seit 2007 im Krankenhaus-DRG-System adäquat erstattet. Die ambulante Methode habe aber bis heute noch keine flächendeckende Erstattung im niedergelassenen Bereich. "Die Wege sind zu lang, die Prozesse müssen verbessert werden", so Hagenmüller.
Zudem werde die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Medizintechnik durch die Compliance-Diskussion und die Kompetenz-Konkurrenz mit den Einkäufern geschwächt. Die notwendige Zusammenarbeit verschlechtere sich dadurch. Sein Appell: "Wir brauchen mehr Sinn für Langfristigkeit und müssen auch einmal in die Zukunft investieren."
Beispiel Varizenchirurgie
Ungehobene Potenziale in der Gesundheitsversorgung beleuchtete der Analyst Dr. Dirk Bartig von drg market am Beispiel der Varizenchirurgie. In Deutschland gibt es rund 5,1 Mio. Patienten mit der Diagnose Krampfadern (Varizen) der unteren Extremitäten. Davon werden rund 4 Prozent operiert. Die DRG-Fallzahlen sind dabei seit 2008 (rund 89.000) rückläufig. Die Krankenhäuser erzielen in diesem Bereich Erlöse in Höhe von 195 Millionen Euro. Das Problem: rund 45 Prozent der Fälle erhalten einen Abschlag. Außerdem gibt es mit 18 Prozent eine hohe Re-Operationsquote. Beide Faktoren führen für das Krankenhaus zu deutlichen Erlösschmälerungen. Es gibt zwar viele Fälle, die DRG ist aber wenig lukrativ und verbunden mit hohen Bürokratiekosten durch MDS-Beanstandungen. Innovative Verfahren der Varizenchirurgie liegen mit Laser (EVLT) und Radiofrequenzablation (ELRA) vor, haben aber nur einen Anteil von 3 Prozent. Die Rahmenbedingungen für die Innovationen würden stimmen, "hier scheint aber eher die Ärzteschaft der Bremser zu sein", so Dr. Bartig. Warum setzen sich die Innovationen bei der Krampfaderbehandlung nicht durch? Darauf ging Berater und Erstattungsexperte Rolf F. Dübbert in seinem Vortrag ein. 2010 haben knapp 800 Krankenhäuser operative Prozeduren für die Varizenchirurgie durchgeführt. Davon haben nur 23 Kliniken mit "moderner, weiterentwickelter" Medizintechnologie behandelt: den Laser- und Radiowellen-Technologien. Der Rest sei mit dem so genannten Stripping "tradierte Medizin", so Dübbert. In den USA und den Niederlanden sei das Verhältnis umgekehrt. Warum hinkt Deutschland bei den Innovationen hinterher? Als Hauptursache bezeichnet Dübbert, dass die Laser- und Radiowellen-Anwendung nicht Gegenstand der medizinischen Ausbildung in Deutschland ist. Sie seien reine "Anlernverfahren". Außerdem gebe es für die Krankenhäuser trotz der hohen Abschläge eine "auskömmliche Vergütung" mit dem Verfahren. Es fehle an Prozesskostenrechnungen, um das Einsparpotenzial der modernen Methoden zu dokumentieren. Externe Analysen zeigen, dass pro Fall 150 bis 300 Euro durch den Wegfall der Anästhesie bei Laser und Radiowelle eingespart werden könnten. Patienten sind hier weiter als die Krankenhäuser: sie fragen verstärkt die schonendere ambulante Methode nach, um den Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Hinzu kommt der Druck durch die Krankenkassen, um die ambulante Versorgung zu fördern. Dazu gibt es von der Barmer GEK bereits eine bundesweite Ausschreibung – allerdings mit einer vorgesehenen Selbstbeteiligung der Patienten in Höhe von 600 Euro.
Mehr zum Thema im Internet unterwww.bvmed.de
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