Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (Foto: LDI)

NRW prüft Datenschutz in Pflegeeinrichtungen

„Mangelhafte datenschutzrechtliche Unterweisungen“

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Bettina Gayk, hat eine Überprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen veranlasst. Hintergrund sind Hinweise auf unzulässige Datenweitergaben durch Pflegekräfte.

  • 02.09.2025
  • Laura Klesper
  • 2 Minuten

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Headerfoto: Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (Foto: LDI)

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