Nach mehrfachen Beschwerden über Datenschutzverstöße in Pflegeeinrichtungen hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) eine Initiativprüfung gestartet. Die Hinweise betreffen insbesondere die unbefugte Weitergabe von Informationen an Dritte – darunter Angaben zu Sterbefällen, zur wirtschaftlichen Situation von Pflegebedürftigen oder an externe medizinische Dienstleister.
„Wir wissen, dass die Personalfluktuation im Pflegebereich hoch ist. Und es scheint uns wahrscheinlich, dass dies mangelhafte datenschutzrechtliche Unterweisungen der Bediensteten zur Folge hat. Meine Behörde hat deshalb eine Initiativprüfung gestartet, um der Sache auf den Grund zu gehen“, erklärt Bettina Gayk, Landesbeauftragte der LDI NRW.
Im Rahmen der Maßnahme wurden einzelne Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Größe kontaktiert und um Beantwortung eines detaillierten Fragenkatalogs gebeten. Geprüft wird unter anderem, ob Schulungskonzepte zum Datenschutz existieren und wie diese praktisch umgesetzt und dokumentiert werden.
Schulungskonzepte im Fokus der Prüfung
Ziel ist es, mögliche Schwachstellen im Umgang mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten aufzudecken und zu schließen. „Gerade im Pflegebereich geht es um sehr sensible Daten, meist zum Gesundheitszustand einer Person. Hier darf es keinen Schwachstellen im Datenschutz geben“, betont Gayk.
Die LDI NRW empfiehlt allen Pflegeeinrichtungen, bestehende Datenschutz- und Schulungskonzepte zu überprüfen und an eine hohe Personalfluktuation anzupassen. Dabei sollten Maßnahmen wie regelmäßige Unterweisungen, Online- oder Präsenzschulungen, Merkblätter oder Newsletter zum Einsatz kommen. Auch die Evaluation der Schulungsmaßnahmen und eine lückenlose Dokumentation seien essenziell.
„Sich selbst zu kontrollieren, ist der erste Schritt hin zu einem datenschutzkonformen Verhalten. Bestehen dann noch in Einzelfällen Unsicherheiten, kann meine Behörde dazu um Rat gebeten werden“, so Gayk weiter. Eine abschließende Bewertung der derzeit laufenden Initiativprüfung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht. Sie könnte als Grundlage für künftige allgemeine Hinweise der LDI NRW zum Datenschutz in Pflegeeinrichtungen dienen.