„Die Zukunft eines wirtschaftlich tragfähigen und finanzierbaren Gesundheitswesens liegt in der individuellen, wohnortnahen Versorgung durch qualifizierte Pflegefachkräfte“, betont Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC. Seit Jahrzehnten leisteten Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen mit tausenden examinierten Pflegefachkräften einen Beitrag zur Stärkung der ambulanten Versorgung. Diese Expertise müsse auch künftig in gesetzgeberische Prozesse und Versorgungsmodelle eingebunden werden.
Im Zentrum steht dabei die Forderung, dass sich die gesetzliche Regelung nicht an der institutionellen Zugehörigkeit, sondern ausschließlich an der Qualifikation der Pflegefachpersonen orientiert. Dies sei insbesondere relevant vor dem Hintergrund, dass laut aktuellen Daten rund 70 % der betroffenen Patientinnen und Patienten im häuslichen Umfeld nicht durch Pflegekräfte aus ärztlichen Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten betreut werden, sondern durch Angehörige. Diese erhalten zumeist allein von den Pflegefachkräften der Homecare-Unternehmen begleitende Unterstützung.
Eine von der Stiftung Mensch zu Mensch initiierte Studie zur Systemrelevanz von Homecare zeigt laut VVHC: In bis zu 92,3 % der Fälle sehen Patientinnen und Patienten die Homecare-Pflegefachkraft als zentrale Ansprechpartnerin in der häuslichen Versorgung. Dieses Ergebnis unterstreicht die Bedeutung des persönlichen, engmaschigen Case-Managements und der koordinativen Rolle dieser Fachkräfte. Hausärzte und ambulante Pflegedienste werden hingegen deutlich seltener als primäre Ansprechpartner genannt.
Bereits heute trage das ambulante Therapiemanagement maßgeblich zur besseren Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgungsstrukturen bei. Die Kombination aus pflegetherapeutischer Assistenz durch spezialisierte Pflegefachkräfte und einem Versorgungsmanagement mache Homecare-Unternehmen zu einem integralen Bestandteil standardisierter, hausarztzentrierter Behandlungspfade im ambulanten Versorgungsbereich.
Der VVHC begrüßt grundsätzlich die gesetzgeberischen Bestrebungen, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern und sie stärker in heilkundliche Tätigkeiten einzubinden. Entscheidend sei jedoch, dass alle verfügbaren pflegerischen Ressourcen in der ambulanten Versorgung – unabhängig von ihrer institutionellen Anbindung – berücksichtigt werden. Norbert Bertram: „Die notwendigen Strukturen, Qualifikationen und Prozesse sind in den Homecare-Unternehmen und Sanitätshäusern längst etabliert. Es gilt nun, diese im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes konsequent, also gesetzlich normiert, zu berücksichtigen.“