Sanitätshäuser, orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Betriebe waren – trotz Aufrechterhaltung der Versorgung – durch die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 spürbar beeinträchtigt. Ein verändertes Verordnungsverhalten für Hilfsmittel kann beispielsweise durch Rückgang von Arztterminen und Terminverschiebungen erklärt werden.
Die Analyse der Abrechnungszahlen der Jahre 2018 bis 2020 stellt die Entwicklungen in der Produktgruppe 08/Einlagen dar. Dafür wurden die Abrechnungszahlen von rund 1.250 Kunden der Noventi azh SaniVision analysiert, die im betrachteten Zeitraum regelmäßig Produkte der PG 08 des Hilfsmittelverzeichnisses über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben. Es handelt sich dabei um Sanitätshäuser, orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Betriebe aus dem gesamten Bundesgebiet. Es wurden nur Abrechnungspositionen, die den 7-stelligen Produktarten der PG 08 entsprechen, ausgewertet. Evtl. individuelle Vertragspositionen wurden nicht berücksichtigt.
Insgesamt wurden 2020 pro Betrieb durchschnittlich 790 Verordnungen für Einlagen mit gesetzlichen Kostenträgern über Noventi azh SaniVision abgerechnet. Im Vorjahr waren es durchschnittlich 877 und davor 808 Vorordnungen pro Betrieb. Damit ist, nach einem Anstieg von 2018 auf 2019 um 8,5 Prozent ein Rückgang von 9,9 Prozent zu verzeichnen. Einlagen, die mit dem Kostenträger abgerechnet werden können, sind funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten. Konfektionierte lose Einlagen, zur Polsterung des Fußes, Temperaturregelung oder Ausfüllung von überflüssigem Schuhraum, liegen nicht in der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Es werden in der Regel ein Paar Einlagen im Jahr übernommen, die mit medizinischer Begründung vom Arzt verordnet wurden. In begründeten Fällen auch zwei Paar.
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