Der neue Vertrag für Versicherte mit Beatmungsbedarf tritt zum 15. April in Kraft. Die Internationale Fördergemeinschaft RehaKIND begrüßt grundsätzlich, dass es einen monatlichen, so genannten "Kinderzuschlag" geben soll, um die besonderen Bedarfe der jungen Patienten zu berücksichtigen. Allerdings werde dieser dem Aufwand nicht gerecht: So wird beispielsweise im Vertrag eine Zusatzpauschale für die "aktive Atemgasbefeuchtung" vereinbart; eine Position und Leistung, die sehr oft bei Kindern und im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich häufiger erforderlich sei. Das werde erheblich zu gering vergütet.
Grundsätzlich nehme die Erfüllung und die Überprüfung der besonderen Anforderungen und Qualifikationen von Kinderbeatmung kaum Raum ein. Auch seien die besonderen Anforderungen an die Mobilität für Kinder und Jugendliche nicht hinreichend berücksichtigt worden. Sollten z.B. externe Akkus, die für den Betrieb des Beatmungsgerätes bei Schul- oder Kindergartenbesuchen erforderlich sind, eingesetzt werden, sind diese in der Grundpauschale enthalten. "Somit ist auch hier keine ausreichende Vergütung vertraglich vorgesehen", stellt RehaKIND fest.
Der Verein hatte nach eigenen Angaben der AOK NordWest im Vorfeld Gespräche angeboten, um Themen wie eine Kinderpauschale "Befeuchtung" oder auch "Versorgung mit Sauerstoff" im Detail darzustellen. Andere Kostenträger hätten diese "internen" Informationen zur Kinderversorgung begrüßt, den besonderen Bedarf erkannt und diesen auch in Verträgen umgesetzt.
Angesichts dieser Vergabestrategie befürchtet RehaKIND, dass die komplexe Kinderversorgung mit Befeuchtung und Sauerstoff und der so wichtigen Mobilität unter die Räder gerät. Das Fazit von RehaKIND lautet: „Die AOK NordWest setzt mit den bereits abgeschlossenen Verträgen ein schlechtes Signal für die individuelle und qualifizierte Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“